Schornsteinfegerwesen - Aufsichtsbehörde
Details
Primäre Aufgabe ist die Dienstaufsicht über die vom Regierungspräsidium Kassel bestellten 26 Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Zu den Aufgaben des Schornsteinfegerwesens beim Landkreis Marburg-Biedenkopf gehören außerdem:
Die Einziehung rückständiger Gebühren
Die Einleitung und Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen bei einer Verweigerung der gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Kehrung, Messung sowie Überprüfung der Feuerstätten)
Die Einleitung und Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung an Feuerungsanlagen
Das Führen von Verfahren zur Außerbetriebnahme von Einzelraumfeuerungsanlagen
Die Bearbeitung von Beschwerden (Rauch- und Geruchsbelästigung)
Die Überprüfung von Rechnungen der Bezirksschornsteinfeger
Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid ist ein offizielles Dokument, in dem alle vorhandenen Feuerstätten und die dazugehörigen Abgasanlagen eines Gebäudes aufgelistet sind. Aus dem Feuerstättenbescheid lässt sich ablesen, wann welche gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten an den Feuerstätten durchzuführen sind. Ein Feuerstättenbescheid wird von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger im Anschluss an eine Feuerstättenschau ausgestellt.
Bei vielen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern handelt es sich um sog. "hoheitliche Aufgaben". Hierzu gehören neben dem Feuerstättenbescheid auch die Feuerstättenschau und die baurechtliche Abnahme von Feuerungsanlagen.
Hinweise
Im Schornsteinfegerwesen betreuen die Mitarbeitenden des Landkreises Marburg-Biedenkopf alle Landkreis-Kommunen und die Stadt Marburg mit allen Stadtteilen.
Rechtsgrundlagen
Im Schornsteinfegerwesen gibt es mehrere Rechtsgrundlagen. Zwei davon sind folgende:
Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) regelt die Pflichten und Verfahren für Eigentümer*innen und Schornsteinfeger.
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die Pflichten zur Reinigung und Kontrolle (Überprüfung) von Feuerungs- und Abgasanlagen sowie die dafür anfallenden Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten nach dem Arbeitswert. Außerdem können die Gebühren je nach Arbeit (Feuerstättenschau, Überprüfung oder Zusatzleistungen) variieren.