Denkmalschutz - Förderung
Details
Baudenkmalpflege befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmale handelt.
Es ist Anliegen und Ziel des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die noch vorhandenen Zeugnisse der Geschichte, der Kultur, der Kunst und des Handwerkes im Kreisgebiet für künftige Generationen zu erhalten, das unverwechselbare Erscheinungsbild und seine regionaltypische Baukultur zu bewahren und den Menschen im Landkreis hierdurch eine enge Bindung an die Heimat und die Würdigung der Leistungen der Vorfahren zu ermöglichen.
In Erfüllung der Aufgaben nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz beteiligt sich deshalb der Landkreis Marburg-Biedenkopf neben dem Land Hessen, den Gemeinden und den Eigentümer*innen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und diesen Richtlinien an den Kosten für die Erhaltung der Kulturdenkmäler.
Nähere Informationen erhalten Sie unter denkmalschutz@marburg-biedenkopf.de
Kosten
Der Bescheid ergeht kostenfrei
Hinweise
Die Förderung kann immer nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und bei deutlichen Mehrkosten gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung und eine denkmalschutzkonforme Umsetzung der Maßnahme.
Unterlagen
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss um folgende Unterlagen ergänzt werden, sofern die Unterlagen nicht bereits mit dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingereicht wurden:
Beschreibung bzw. Dokumentation des Bestandes (Fotos)
Vorlage von zwei detaillierten Kostenvoranschlägen oder bei einer Ausführung in Eigenleistung einer genauen Beschreibung über die beabsichtigte Vorgehensweise, Materialkosten und die geschätzte Zahl der Arbeitsstunden
Erklärung über die Inanspruchnahme anderweitiger öffentlicher Förderungsmittel
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass mit der Prüfung Ihres Förderantrages erst NACH Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung begonnen werden kann. Sollten Sie dringend mit einer Maßnahme beginnen wollen und noch keine Förderbewilligung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unbedingt vor Maßnahmenbeginn mit Ihrem zuständigen Sachbearbeitenden in Verbindung.
Verfahrensablauf
Unter „Downloads“ finden Sie das notwendige Antragsformular „Antrag auf Förderung“.
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und der Förderbescheid abgewartet werden.
Wird vor Erhalt der Förderbewilligung mit der Maßnahme begonnen, ist eine Förderung NICHT mehr möglich.
Die Anträge sind an den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz, Untere Denkmalschutzbehörde, zu richten.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung des Denkmalschutzes im Landkreis Marburg-Biedenkopf