Förderung Regionalentwicklung / LEADER

Details

Das Förderangebot ländliche Regionalentwicklung soll im ländlichen Raum anerkannte Regionen gezielt unterstützen und zukunftsfähig entwickeln. Die Fach- und Förderbehörde stimmt sich mit dem Regionalmanagement ab und ist vorrangig für die Bearbeitung, Prüfung, Bewilligung und Abrechnung der Förderanträge zuständig. 

Hinweise

Eine Antragsberechtigung besteht für kommunale und private Antragstellende in Regionen, die als LEADER-Regionen anerkannt sind.

Fristen

Jederzeit: Beratung für das Förderangebot, Antragstellung

Voraussetzungen

Um eine Bewilligung für Fördermittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Antragsberechtigung muss vorliegen (kommunale und private Antragstellende in einer anerkannten LEADER-Region),

  2. die Antragsunterlagen müssen vollständig bewilligungsreif sein (inkl. sichergestellter Gesamtfinanzierung, Plausibilisierung der Kosten, Abstimmungen mit Genehmigungsbehörden etc.),

  3. die LEADER-Region muss zugestimmt haben und

  4. die Fördermittel müssen verfügbar sein.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen hängen vom konkreten Projekt und der Rechtsform der Antragstellenden ab, sodass keine generelle Aussage möglich ist. Eine Klärung erfolgt im Rahmen des Beratungsangebotes.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt im Wesentlichen von der Vorlage vollständiger und bewilligungsreifer Unterlagen durch die Antragstellenden sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Fördermittel ab.

Verfahrensablauf

Der Landkreis und das Regionalmanagement der LEADER-Regionen bieten ein umfassendes und niedrigschwelliges Beratungsangebot über den gesamten Zeitraum von der Antragstellung bis zur Abrechnung an. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen LEADER-Region wird im Entscheidungsgremium ein Projektauswahlverfahren durchgeführt. Findet das Vorhaben Zustimmung, kann die formale Antragstellung über ein Online-Portal erfolgen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Bewilligung erfolgen durch das Team Dorferneuerung und Regionalentwicklung beim Landkreis. Nach Fertigstellung des Vorhabens erfolgt die Beantragung der Auszahlung der Fördermittel durch die Zuwendungsempfänger. Die Prüfung dieser Unterlagen sowie die Auszahlung obliegt ebenfalls dem Team Dorferneuerung und Regionalentwicklung.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung (LEADER) und der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel sowie die einschlägigen Vorschriften aus dem Haushalts- und Subventionsrecht

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