Bürgerservice

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Brandmeldeanlage

Details

Eine Brandmeldeanlage (BMA) dient der frühzeitigen Erkennung eines Ereignisses in einer baulichen Anlage. Der Einsatz einer BMA muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude sein. Hierbei müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden:

  •  Entdecken von Bränden in der Entstehungsphase

  •  Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen

  •  Automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen

  •  Schnelle Alarmierung der Feuerwehr

  •  Eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige

Die Notwendigkeit zum Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA) kann von rechtlichen Grundlagen, von brandschutztechnischen Erfordernissen sowie von eigenem Interesse der Bauherrschaft und/oder des Betreibers bestimmt sein.


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