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Gefahrenverhütungsschau
Details
Gemäß § 15 und § 16 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 14.01.2014 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. S.374) i.V.m. der Verordnung über die Organisation und die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (GVSV) vom 17.12.2019 (GVBl. S. 443),wird die Gefahrenverhütungsschau in Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung durchgeführt. Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) § 2 Abs 9. Diese findet alle fünf Jahre statt.
Kosten
Die Gefahrenverhütungsschau ist gemäß § 15 Abs 7 Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) gebührenpflichtig. Die Gebühr richtete sich nach der Satzung, über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes im Landkreis Marburg-Biedenkopf in der aktuellsten Fassung.
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