Förderung Dorfmoderation
Details
Die Dorfmoderation unterstützt dabei, mit externer Beratung und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, erforderliche Entwicklungsprozesse auf örtlicher Ebene zu eruieren und anzustoßen sowie Lösungsansätze für zukünftige Anforderungen zu entwickeln. Das Förderangebot kann auch zur Vorbereitung der Bewerbung für die Dorfentwicklung sowie zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft" genutzt werden.
Online-Dienste
Hinweise
Eine Antragsberechtigung besteht für Kommunen, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum liegen und kein Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung sind.
Fristen
Jederzeit: Beratung für das Förderangebot, Antragstellung
Voraussetzungen
Um eine Bewilligung für Fördermittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Antragsberechtigung muss vorliegen (Kommunen, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum liegen und kein Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung sind),
die Antragsunterlagen müssen vollständig bewilligungsreif sein (inkl. sichergestellter Gesamtfinanzierung, Plausibilisierung der Kosten, Abstimmungen mit Genehmigungsbehörden etc.) und
die Fördermittel müssen verfügbar sein.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen hängen vom konkreten Projekt ab, sodass keine generelle Aussage möglich ist. Eine Klärung erfolgt im Rahmen des Beratungsangebotes.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt im Wesentlichen von der Vorlage vollständiger und bewilligungsreifer Unterlagen durch die Antragstellenden sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Fördermittel ab.
Verfahrensablauf
Zum Verfahren gehört ein umfassendes und niedrigschwelliges Beratungsangebot durch den Landkreis von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Zur Antragstellung gibt es ein formales Verfahren über ein Online-Portal. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Bewilligung erfolgen durch das Team Dorferneuerung und Regionalentwicklung beim Landkreis. Nach Fertigstellung des Vorhabens erfolgt die Beantragung der Auszahlung der Fördermittel. Die Prüfung dieser Unterlagen sowie die Auszahlung obliegt ebenfalls dem Team Dorferneuerung und Regionalentwicklung.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation sowie die einschlägigen Vorschriften aus dem Haushalts- und Subventionsrecht