Fahrerlaubnis: Fahrschulwechsel, Änderung Prüfauftrag
Details
Sie können Ihre Fahrschule während der Ausbildung wechseln. In diesem Fall muss der Prüfauftrag bei der Fahrerlaubnisbehörde angepasst und an die neue Fahrschule bzw. die zuständige Technische Prüfstelle übermittelt werden.
Wann ist eine Änderung erforderlich?
Eine Änderung des Prüfauftrags ist erforderlich, wenn Sie
die beantragte Klasse oder eine Auflage ändern (zum Beispiel Schlüsselzahl 197),
die Fahrschule wechseln,
den Ausbildungsort wechseln oder
sich dadurch die zuständige Technische Prüfstelle ändert.
Bitte informieren Sie die Fahrerlaubnisbehörde frühzeitig über die geplante Änderung.
Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail an fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de oder lassen Sie die Fahrschule die Änderung übermitteln.
Hinweis
Nach Eingang Ihres Antrags wird die Änderung an die zuständige Technische Prüfstelle weitergeleitet.
Haben Sie eine Fahrschule außerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählt, müssen Sie Ihre Wahl schriftlich begründen oder einen entsprechenden Nachweis (z. B. Intensivfahrschule, Zweitwohnsitz oder Arbeitgeberbescheinigung) beifügen.
Bitte beachten Sie, dass eine Änderung des Prüfauftrags die Bearbeitungszeit beeinflussen kann.