Fahrerlaubnis: Führerschein auf Probe / Aufbauseminar

Details

Nach der Erteilung einer Fahrerlaubnis gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Werden in dieser Zeit schwerwiegende oder wiederholt weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen, können Maßnahmen wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Maßnahmen während der Probezeit

Je nach Art und Anzahl der Verkehrsverstöße ergeben sich folgende Maßnahmen:

Erster schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße

  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Wichtig: Wird das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Weiterer schwerwiegender Verstoß oder zwei weitere weniger schwerwiegende Verstöße

  • Schriftliche Verwarnung

  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Erneuter schwerwiegender Verstoß oder zwei weitere weniger schwerwiegende Verstöße

  • Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf von drei Monaten möglich

Medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU)

Bestehen aufgrund eines Verkehrsverstoßes Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anordnen.

Dies gilt auch bei Verkehrsverstößen während einer verbleibenden Probezeit nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 2a, 2b, 24c StVG
  • §§ 32-39, 35 FeV i.V.m. Anlage 12

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