Bürgerservice

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Förderung der Jugendarbeit

Details

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf fördert und unterstützt die Jugendverbände und Jugendgruppen einschließlich der selbstverwalteten Jugendclubs.

Das ehrenamtliche Engagement unterstützen wir durch fachliche Beratung und vielfältige Fortbildungsangebote. Darüber hinaus braucht es zur Umsetzung all dieser Angebote auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Vereine und Verbände. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt hierfür jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Richtlinien, die gemeinsam mit dem Kreisjugendring – als Interessenvertretung der Vereine und Verbände in der Jugendarbeit im Landkreis Marburg-Biedenkopf – ausgehandelt wurden.

Voraussetzungen

  1. Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass die Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendclubs durch den Kreisausschuss bzw. die oberste Landesjugendbehörde anerkannt sind.

  2. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen in ihrer Entwicklung ist eines unserer Hauptanliegen. So muss eine Vereinbarung vorliegen, dass keine Personen eingesetzt werden, die wegen einer Straftat gegen die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung junger Menschen rechtskräftig verurteilt wurden (§72a Abs. 2 und 4 SGB VIII).

  3. Gefördert werden:

    • Jugendbildungsveranstaltungen

    • Kinder- und Jugenderholung

    • Internationale Jugendbegegnung

    • Projekte

    • Jugendgruppenmaterial

Zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, dem Ablauf der Beantragung inkl. Fristen, finden sich weitere Informationen in unserer Broschüre „Förderung der Jugendarbeit“ (Downloads)

Rechtsgrundlagen

SGB VIII

Richtlinien des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendgruppen einschließlich der anerkannten Jugendclubs


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