Kinderbetreuung - Finanzielle Förderung in Kindertagespflege

Details

Alle Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Alter von 3 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Der Rechtsanspruch unterscheidet einen bedarfsunabhängigen Grundanspruch sowie einen darüber hinaus gehenden Anspruch, der sich nach dem individuellen Bedarf richtet.
Der Grundanspruch erstreckt sich auf eine tägliche Förderung von 6 Stunden (30 Wochenstunden).
Ein Anspruch über 30 Stunden hinaus muss durch entsprechende Nachweise (Studienbescheinigung, Bescheinigung des Arbeitgebers, etc.) nachgewiesen werden. Wegezeiten dürfen hierbei ebenfalls angegeben werden.

Voraussetzungen für Kinder unter einem Jahr

Die Betreuung von Kindern unter einem Jahr in Tagespflege kann öffentlich gefördert werden, wenn die Erziehungsberechtigten

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,

  • sich in einer Ausbildung, Hochschulausbildung oder einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden

  • an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen oder

  • Kindertagespflege für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

Tagespflege für Kinder unter einem Jahr muss durch entsprechende Nachweise (Studienbescheinigung, Bescheinigung des Arbeitgebers, etc.) nachgewiesen werden.
Wegezeiten dürfen hierbei ebenfalls angegeben werden. In allen anderen Fällen ist eine öffentliche Förderung nicht möglich.

Voraussetzungen für Kinder am dem 3. Lebensjahr

Die öffentliche Förderung der Betreuung in Kindertagespflege kann ab dem 3. Lebensjahr nur noch ergänzend zu anderen Betreuungsangeboten erfolgen. Eine ergänzende Betreuung in der Kindertagespflege ist maximal bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres möglich. Tagespflege für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bedarf eines Nachweises über die Inanspruchnahme (Betreuungszeiten in anderen Betreuungsformen) oder das Nichtvorhandensein eines Platzes in anderen Betreuungseinrichtungen wie Kita, Betreute Grundschule, Hort etc.

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