Bürgerservice

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Ein- und Ausfuhr von Tieren

Details

Das Veterinäramt überwacht die Ein- und Ausfuhr von Tieren, um Tierseuchen zu verhindern und den Tierschutz zu gewährleisten. Je nachdem, ob Sie ein Haustier transportieren, Nutztiere importieren oder ein- oder ausführen möchten, gelten unterschiedliche rechtliche Vorgaben und Genehmigungspflichten.

Wichtige Regelungen im Überblick

  • Heimtiere (Hund, Katze, Frettchen): Für den Reiseverkehr benötigen Sie zwingend einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip zur Identifikation sowie eine gültige Tollwutimpfung. Beachten Sie, dass Welpen oft ein Mindestalter für die Einfuhr aufweisen müssen.

  • Reisen außerhalb der EU: Bei der Ausfuhr in viele Drittländer (oder der Wiedereinreise in die EU) sind offizielle, amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse oder Beglaubigungen erforderlich.

  • Nutztiere & Handel: Für den gewerblichen Transport sowie den Import oder Export von Nutztieren oder Pferden ist eine Registrierung in der EU-Datenbank TRACES und die Ausstellung eines TRACES-Zeugnisses (Veterinärbescheinigung) verpflichtend.


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