§ 27-Bescheinigung (RettDGV)
Kosten
Gebühren 35 €
Unterlagen
Zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung nach § 27 RettDGV HE ist die Vorlage folgender Unterlagen im Fachbereich Gesundheitsamt erforderlich:
Masernimmunitätsnachweis in Form von zwei dokumentierten Impfungen oder einer Titer-Bestimmung auf Masern-IgG-Antikörper
Nachweis über einen Hepatitis B-Impfschutz in Form einer dokumentierten vollständigen Hepatitis B-Impfung/Grundimmunisierung oder anhand eines Anti-HBs-Titers
Aktueller Labornachweis über eine negative Hepatitis C-Serologie
Aktuelles kleines Blutbild
Aktueller Nachweis über eine unauffällige körperliche Untersuchung und gesundheitliche Eignung (FA/FÄ Arbeitsmedizin oder Betriebsärztlicher Dienst).
Für eine Bescheinigung nur nach §27 Absatz 1 Nummer 2 RettDGV HE: Aktueller Nachweis über unauffällige körperliche Untersuchung durch FA/FÄ für Allgemeinmedizin / Innere Medizin / Arbeitsmedizin oder Betriebsärztlicher Dienst.
Angabe von: Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen.
Bitte beachten Sie auch die Datenschutzinformation (siehe Download).
Kontakt:
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Gesundheitsamt
Fachdienst Gutachten und Sozialmedizin
Schwanallee 23
35037 Marburg
Verfahrensablauf
Nach Eingang und Sichtung der Unterlagen senden wir eine amtsärztliche Bescheinigung an Ihre Privatanschrift zur Vorlage beim Träger des Rettungsdienstes sowie eine Gebührenrechnung in Höhe von € 35 mit der Bitte um Begleichung.
Rechtsgrundlagen
§ 27 RettDGV HE (Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 03.01.2011)