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Grundsicherung für Arbeitssuchende
Details
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Sie ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
Die Grundsicherung sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.
Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassende Unterstützung durch die Jobcenter bei der Suche nach einer Arbeit oder bei Qualifizierungsmaßnahmen.
Wer Leistungen aus Steuermitteln erhält, ist verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Das Jobcenter unterstützt dabei.
Online-Anträge finden Sie auf der Website des KreisJobCenters.
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