Bauvoranfrage stellen

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Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie eine Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsicht stellen. Das dient dazu, eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen zu beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen wären und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Die Bauvoranfrage kann ohne ein Planungsbüro oder Architekten auch durch die Bauherrschaft selbst gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich bereits frühzeitig mit dem Entwurfsverfasser Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, da für viele Bauvoranfragen Planunterlagen wie Grundrisse etc. erforderlich sind.

Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Fragestellungen sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist.

Typische Fragestellungen für eine Bauvoranfrage sind:

  • Nutzung: Ist die Art der baulichen Nutzung (z.B. reines Wohnen, Gewerbe oder eine Mischnutzung) auf dem Grundstück zulässig?

  • Bebaubarkeit: Ist ein Gebäude an der gewünschten Stelle zulässig und darf eine bestimmte Grundfläche oder Geschossfläche realisiert werden?

  • Maß der Bebauung: Ist eine bestimmte Gebäudehöhe, die Anzahl der Vollgeschosse oder die Bebaubarkeit in einer bestimmten Tiefe genehmigungsfähig?

  • Abweichungen (Befreiungen): Dürfen festgelegte Baugrenzen überschritten, andere Dachformen gewählt oder mit geringeren Abstandsflächen geplant werden?

  • Erschließung: Müssen bei der Erschließung des Grundstückes besondere baurechtliche Regelungen beachtet werden (Abstandsflächen, Grunddienstbarkeiten, Rettungswege)?

Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Eine Bauvoranfrage ersetzt keinen Bauantrag - der Umfang der Bauvoranfrage sollte daher nicht den Umfang eines Bauantrages haben.


Der Vorbescheid gilt für 3 Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Kosten

  • Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen.
  • Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
  • Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

Fristen

Die Bauverwaltung ist für den Zeitraum gebunden, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. 

Voraussetzungen

  • Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal-Hessen übermittelt.

  • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Unterlagen

Der Antrag muss inhaltlich so bestimmt sein, dass sich daraus sowohl das Vorhaben, dessen Zulässigkeit geprüft werden soll, als auch der Umfang, für den die Prüfung begehrt wird, konkret entnehmen lassen kann. Der Bauvoranfrage sind alle Bauvorlagen

beizufügen, die für die Beantwortung der einzelnen Fragen erforderlich sind.

  • Die Bauvoranfrage muss über das Bauportal-Hessen gestellt werden und sollte z.B. folgende Unterlagen beinhalten:

    1. Liegenschafts­plan / Auszug Flurkarte mit Kennzeichnung des Grundstückes und des Gebäudes

    2. Konkrete Einzelfragen

    3. Grundrisse

    4. Schnitte

    5. Ansichten

    6. Formlose Bau- und Nutzungs­beschreibung

    7. Berechnung des Brutto­raum­inhalts

    8. Berechnung der Rohbaukosten

    Optional können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B.:

    1. Baulasten in Kopie

    2. Handlungs­voll­macht (wenn notwendig)

  • Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage

    Bauvorschriften - Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke

Bearbeitungsdauer

Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:

  • 3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate.

  • Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

Rechtsgrundlagen

  • Hessische Bauordnung (HBO)

  • Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

  • Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

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