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Baugenehmigungsfreie und genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben - §§ 63, 64 und 64a Hessische Bauordnung (HBO)
Details
Gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) benötigen verfahrensfreie Vorhaben nach den § 63, 64 und 64a HBO keine Baugenehmigung. Bauvorhaben können nach § 64 HBO freigestellt werden, wenn sie dem Bebauungsplan entsprechen und die Gemeinde eine Überprüfung des Bauvorhabens für nicht erforderlich hält. Auch ohne Genehmigung müssen alle Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Auch müssen trotzdem andere Genehmigungsverfahren z.B. im Denkmal- oder Naturschutz, im Wasser- und Bodenschutz sowie im Immissionsschutz beachtet werden!
Genehmigungsfreiheit nach § 63 HBO - Anlage zu § 63 HBO
Gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) benötigen verfahrensfreie Vorhaben nach § 63 HBO keine Baugenehmigung. Die konkrete Liste befindet sich in der Anlage zu § 63 HBO.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauOHE2018V12Anlage
Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht Ihnen das Bauen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung.
Innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans können Sie Bauvorhaben durchführen, wenn diese den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen und keiner Ausnahme oder Befreiung bzw. Abweichung bedürfen. Zu den Bauvorhaben zählen die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, solange es sich nicht um Sonderbauten handelt. Die Erschließung muss ebenfalls gesichert sein. Diese Genehmigungsfreistellung gilt bei Änderungen und Nutzungsänderungen in Dachgeschossen auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), das bedeutet in Gebieten ohne Bebauungsplan bzw. im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich einfacher Bebauungspläne. Die zu beteiligende Gemeinde kann die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangen.
Genehmigungsfreistellung nach § 64a HBO
Befristet bis zum 31.12.2030 hat der Gesetzgeber auch die Errichtung von Wohngebäuden im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ermöglicht, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die vorgenannten Voraussetzungen des § 64 HBO vorliegen. Hier gibt es jedoch den Unterschied, dass die untere Bauaufsichtsbehörde wie auch die Gemeinde, innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Unterlagen über das Bauportal-Hessen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens fordern kann.
Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreistellung finden Sie unter § 64 und 64a HBO.
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Kosten
Die Kosten für die Bearbeitung von anzeigepflichtigen Maßnahmen werden nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und dem zugehörigen Gebührenverzeichnis abgerechnet.
Hinweise
ACHTUNG! Bei anzeigepflichtigen Vorhaben nach §§ 64 und 64a HBO ist das nachträgliche Übermitteln von Unterlagen NICHT möglich. Bitte achten Sie daher besonders darauf, Ihren Antrag erst dann zu versenden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Hessische Bauordnung (HBO)
Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung
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