Bauantrag stellen

Details

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Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau gem. § 2 Abs 9 HBO wird die Baugenehmigung im Verfahren nach § 66 HBO erteilt. Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach § 65 HBO erteilt.

Beantragt wird die Baugenehmigung durch einen sog. "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser". Der Planende reicht für Sie den Bauantrag mit den dazugehörigen, erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal-Hessen ein.

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben und die Baubeginnsanzeige an die Untere Bauaufsicht übermittelt wurde. Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Kosten

Die Kosten einer Baugenehmigung werden objektbezogen anhand des Gebührenverzeichnisses zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf berechnet.

Fristen

Nach vollständigem Eingang Ihres Bauantrages ist nach § 65 HBO innerhalb von drei Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Untere Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu drei Monate verlängern. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb der oben genannten maßgeblichen Frist über den Antrag entschieden wird.

Voraussetzungen

Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen. Der Antrag muss durch eine dem Vorhaben entsprechende, bauvorlageberechtigte Person hochgeladen werden.

Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke | Hessen Wirtschaft

Unterlagen

  • Bauvorlagen (digital im Bauportal-Hessen), die für die Bewertung des jeweiligen Vorhabens relevant sind

  • In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte

  • Beschreibung des Vorhabens

  • Die genauen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Vorhaben

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.

Verfahrensablauf

Ihr bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser reicht alle notwendigen Unterlagen über das Bauportal-Hessen ein.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bauvorlagen können nachgefordert werden.

Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, z.B. Gemeinde, Denkmalschutz, Naturschutz etc.), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung digital über das Bauportal-Hessen mit:

  • die Baugenehmigung wird erteilt,

  • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder

  • der Bauantrag wird abgelehnt.

Rechtsgrundlagen

  • Hessische Bauordnung (HBO)

  • Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

  • Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung

  • Bauvorlagenerlass

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