Kleinkläranlagen

Details

Grundsätzlich sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, das in Ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Ist der Anschluss an eine öffentliche Kanalisation nur mit unvertretbar hohem Aufwand möglich, kommt der Bau und Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage in Betracht. Ein unvertretbar hoher Aufwand ist insbesondere dann gegeben, wenn die Investitionskosten für einen Kanalanschluss den Betrag von 8.000 Euro pro Einwohner übersteigen. Bei z. B. einem Einfamilienhaus für 4 Personen wären Kosten in Höhe von 32.000,00 Euro für einen Kanalanschluss zumutbar. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld die Vorgehensweise mit uns abzuklären.

Für die Einleitung des vollbiologisch gereinigten Abwassers in ein Gewässer und/oder den Untergrund ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Eine solche Erlaubnis ist beim Fachdienst Wasser und Bodenschutz zu beantragen.

Hinweise

Wer eine Kleinkläranlage betreibt, hat diese regelmäßig selbst zu kontrollieren. Darüber hinaus ist mit einem Fachbetrieb ein Wartungsvertrag abzuschließen. In dem Wartungsvertrag sind mindestens 2 Wartungen pro Jahr vorzusehen.

Außerdem ist dem Fachdienst Wasser und Bodenschutz jeweils zum 31.03. ein Jahresbericht zu übermitteln. Dafür ist das vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bereitgestellte Tool (EKVO-Client) zu verwenden. Der Jahresbericht wird in der Regel von dem Wartungsunternehmen erstellt und uns zugesandt.

Unterlagen

Schicken Sie uns die erforderlichen Unterlagen (Antragsformular oder Formloser Antrag, Erläuterungen, Übersichtslageplan, Lageplan etc.) als PDF-Datei vorab per E-Mail zu. Eine Ausfertigung benötigen wir noch in Papierform. Senden Sie uns diese bitte zu, wenn die Unterlagen mit uns abgestimmt sind.

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