KFZ-Zulassung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Änderung und Ersatz
Details
Die Zulassungsbescheinigung Teil II – früher Fahrzeugbrief – ist ein wichtiges Fahrzeugdokument. In bestimmten Fällen müssen die darin enthaltenen Angaben geändert oder ein neues Dokument ausgestellt werden.
Das ist insbesondere erforderlich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II:
verloren gegangen oder gestohlen worden ist,
unbrauchbar oder beschädigt ist,
aufgrund einer Änderung der Fahrzeugdaten berichtigt werden muss,
aus einem anderen Grund ersetzt oder geändert werden muss.
Je nach Anlass unterscheiden sich die benötigten Unterlagen und das weitere Verfahren.
Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Ändern sich Fahrzeugdaten, die auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen sind, muss das Dokument entsprechend berichtigt werden.
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Änderung. Neben den Fahrzeugpapieren können beispielsweise technische Nachweise, Gutachten oder weitere Unterlagen erforderlich sein.
Verlust oder Diebstahl
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr auffindbar, prüfen Sie bitte zunächst sorgfältig, ob sich das Dokument möglicherweise noch bei einer Bank, Leasinggesellschaft oder einer anderen Stelle befindet.
Bei einem Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Dokuments bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Anschließend wird die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II aufgeboten und für ungültig erklärt. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann das Ersatzdokument ausgestellt werden.
Ausstellung nach der Aufbietung
Nach Ablauf der Aufbietungsfrist erhalten Sie eine Mitteilung per Post. Anschließend kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Hierfür benötigen Sie erneut:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Beschädigte oder unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil II
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II noch vorhanden, aber beschädigt oder unbrauchbar, muss das vorhandene Dokument bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
In diesem Fall ist grundsätzlich kein Aufbietungsverfahren wegen Verlusts erforderlich, da das bisherige Dokument vorgelegt werden kann.
Verlust nach einem Fahrzeugkauf
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem Kauf des Fahrzeugs verloren gegangen, bringen Sie zusätzlich den Kaufvertrag mit. Daraus sollte hervorgehen, dass Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt wurde.
Hinweise
Bei besonderen Sachverhalten sollte das weitere Vorgehen vorab mit der Zulassungsbehörde abgestimmt werden. Dazu gehören beispielsweise:
Erbschaft
Verkauf
Versteigerung
Scheunenfund
gelöschte oder nicht mehr vorhandene Fahrzeugdaten
ungeklärte Verfügungsverhältnisse
Wichtig
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist kein Eigentumsnachweis. Sie dokumentiert insbesondere die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug.
Bewahren Sie das Dokument daher sicher auf und nicht dauerhaft im Fahrzeug.
Unterlagen
Bei Verlust
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
bei Reisepässen sowie ausländischen oder abgelaufenen Ausweisdokumenten zusätzlich eine Meldebescheinigung
Die Meldeabfrage kann alternativ kostenpflichtig durch die Zulassungsbehörde durchgeführt werden.