KFZ-Zulassung: Feinstaubplakette
Details
Für die Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Fahrzeuge in der Regel eine gültige Feinstaubplakette, auch Umweltplakette genannt.
Die Plakette muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein und das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten. Außerhalb von Umweltzonen benötigen Sie keine Feinstaubplakette.
Umweltzonen
Umweltzonen werden eingerichtet, um die Luftqualität in besonders belasteten Gebieten zu verbessern. Sie befinden sich überwiegend in Städten. Verkehrsschilder zeigen an, wo eine Umweltzone beginnt und welche Feinstaubplakette für die Einfahrt erforderlich ist.
Mittlerweile ist für die Einfahrt in Umweltzonen in nahezu allen Fällen eine grüne Feinstaubplakette erforderlich.
Schadstoffgruppen
Fahrzeuge werden abhängig von ihrem Schadstoffausstoß verschiedenen Schadstoffgruppen zugeordnet. Danach richtet sich, welche Feinstaubplakette für das Fahrzeug ausgegeben werden kann.
Unterschieden werden:
Schadstoffgruppe 1 – keine Plakette
Schadstoffgruppe 2 – rote Plakette
Schadstoffgruppe 3 – gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4 – grüne Plakette
Die Schadstoffgruppe wird anhand der Fahrzeugdaten und der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren ermittelt.
Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung
Auch für Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, ist bei der Einfahrt in eine Umweltzone eine entsprechende Feinstaubplakette erforderlich.
Die Schadstoffgruppe wird anhand der europäischen Abgasstufe des Fahrzeugs bestimmt, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht oder anderweitig nachgewiesen werden kann.
Kann die Schadstoffgruppe nicht nachgewiesen werden, kann bei ausländischen Fahrzeugen die Zuordnung in einem vereinfachten Verfahren anhand des Datums der Erstzulassung erfolgen.
Änderung des Kennzeichens
Die Feinstaubplakette ist an das auf ihr eingetragene Kennzeichen gebunden.
Ändert sich das Kennzeichen des Fahrzeugs, benötigen Sie daher eine neue Feinstaubplakette mit dem aktuellen Kennzeichen.
Hinweise
Für die Ausstellung einer Feinstaubplakette benötigen Sie keinen Termin.
Kommen Sie einfach mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Marburg oder Biedenkopf vorbei.
Die Feinstaubplakette wird vor Ort anhand der Fahrzeugdaten ausgestellt.
Unterlagen
Für die Ausstellung einer Feinstaubplakette benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Anhand der Fahrzeugdaten wird geprüft, welche Schadstoffgruppe für Ihr Fahrzeug gilt.
Auf der Feinstaubplakette wird das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen.
Sie benötigen hierfür keinen Termin.