Bürgerservice

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Kfz-Zulassung: beschädigten Kennzeichen / Landessiegel

Details

Kennzeichen beschädigt:

Wurde ein Kennzeichenschild beispielsweise durch einen Unfall beschädigt und ist nicht mehr lesbar oder nicht mehr ordnungsgemäß verwendbar, muss ein Ersatzkennzeichen beantragt werden. In diesem Fall wird auch ein neues Landessiegel benötigt.

Das beschädigte Kennzeichenschild muss bei der Zulassungsbehörde zweingend vorgelegt werden. Die beschädigten Kennzeichenschilder sind grundsätzlich vom Fahrzeug zu entfernen und zur Zulassungsbehörde mitzubringen. Es empfiehlt sich außerdem beide Kennzeichenschilder mit zu bringen. Zusätzlich benötigen Sie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I).

Landessiegel oder HU-Plakette beschädigt/ausgeblichen:

Ist das Landessiegel oder die HU-Plakette auf dem Kennzeichen verblichen oder stark beschädigt, kann ebenfalls ein Ersatz beklebt werden. Bitte bringen Sie auch hier die Kennzeichen mit in die Büroräumlichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass für diese Vorgänge kein Termin erforderlich ist!

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass das beschädigte Kennzeichen nicht eigenständig entsorgt werden darf, da es für die Entwertung und Ersatzausstellung bei der Zulassungsbehördezweingend benötigt wird!

Bitte beachten Sie, dass für diese Vorgänge kein Termin erforderlich ist!

Unterlagen

  • (beide) Kennzeichenschilder

  • Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)


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