KFZ-Zulassung: Teschnische Änderung

Details

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen haben, müssen diese je nach Art der Änderung von einer anerkannten Prüforganisation begutachtet und anschließend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Bevor Sie bei der Zulassungsbehörde vorsprechen, muss die erforderliche Begutachtung bereits erfolgt sein.

Begutachtung der technischen Änderung

Lassen Sie die technische Änderung zunächst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. einer entsprechenden Überwachungsorganisation begutachten, zum Beispiel:

  • TÜV

  • DEKRA

  • KÜS

  • GTÜ

Nach erfolgreicher Begutachtung erhalten Sie ein Gutachten bzw. einen entsprechenden Nachweis. Diesen benötigen Sie anschließend für die Eintragung bei der Zulassungsbehörde.

Hinweise

Für die Eintragung der technischen Änderung benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn auch dort enthaltene Fahrzeugdaten geändert werden

  • bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: Fahrzeugbrief

  • Nachweis im Original über eine gültige Hauptuntersuchung, gegebenenfalls Sicherheitsprüfung

  • Gutachten der Überwachungsorganisation

Je nach Art und Umfang der technischen Änderung können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Neue Betriebserlaubnis erforderlich?

Nicht jede technische Änderung kann durch eine einfache Änderung der Fahrzeugpapiere erledigt werden.

Ergibt sich aus dem Gutachten, dass für das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden muss, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Zulassungsbehörde in Marburg.

Wichtig: Die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist nur montags bis freitags während der Servicezeiten möglich. Samstags erfolgt keine Bearbeitung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Betriebserlaubnis für Fahrzeuge beantragen“.

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