Führerschein Ersterteilung / Erweiterung

Details

Ersterteilung

Sie möchten Ihren ersten Führerschein beantragen oder eine weitere Führerscheinklasse erwerben? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie den Antrag stellen.

Erweiterung

Die Erweiterung einer Fahrerlaubnis bezeichnet das Erwerben einer weiteren Fahrerlaubnisklasse, wenn bereits eine Fahrerlaubnisklasse besteht.

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben das erforderliche Mindestalter für die beantragte Fahrerlaubnisklasse erreicht

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf

  • Sie sind körperlich und geistig zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet

Antragstellung

Den Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf vorort oder online. Die Antragstellung kann auch über Ihre Fahrschule erfolgen.

Haben Sie eine Fahrschule außerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählt, müssen Sie Ihre Wahl schriftlich begründen oder einen entsprechenden Nachweis beifügen. Als Nachweis kommen beispielsweise eine Intensivfahrschule, ein Zweitwohnsitz oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers infrage.

Hinweise

Verfahren nach § 22a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Haben Sie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden, erhalten Sie im Rahmen des Verfahrens nach § 22a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der Prüforganisation einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung.

Der Kartenführerschein wird anschließend automatisch von der Fahrerlaubnisbehörde bestellt, von der Bundesdruckerei hergestellt und an Ihre Meldeanschrift übersandt. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist hierfür nicht erforderlich.

Unterlagen

Je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein.

In der Regel benötigen Sie:

  • Antrag Ihrer Fahrschule

  • gültiges Ausweisdukument (ggf. mit Meldebescheinigung)

  • biometrisches Passfoto (ausgedruckt)

  • Sehtest

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

  • ggf. weitere Nachweise (z. B. ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten)

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