Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein (Verlust, Diebstahl, Namensänderung, Änderung von Auflagen)
Details
Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist beispielsweise bei Verlust, Diebstahl, Unleserlichkeit, Namensänderung oder einer Änderung von Auflagen (z. B. Sehhilfe) möglich. Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, wird im Rahmen der Neuausstellung ein EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit
Ist Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen worden oder unleserlich geworden, können Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Bei Verlust des Führerscheins ist zusätzlich eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheins erforderlich. Diese wird persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen und kann nicht schriftlich oder online abgegeben werden.
Bei Diebstahl muss die Diebstahlanzeige der Polizei schriftlich zum Termin mitgebracht werden. Eine Nenneung des Aktenzeichens ist nicht ausreichen.
Das benötigen Sie
gültigen Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Passfoto
ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Namensänderung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie keinen neuen Führerschein beantragen. Insbesondere bei Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, einen EU-Kartenführerschein mit den aktuellen Personalien zu besitzen.
Auf Wunsch wird Ihnen nach Antragstellung ein neuer Kartenführerschein mit den geänderten Angaben ausgestellt.
Das benötigen Sie
gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Meldebescheinigung)
bisherigen Führerschein
aktuelles biometrisches Passfoto
bei Namensänderung durch Eheschließung: Heiratsurkunde, sofern der neue Name noch nicht im Ausweisdokument eingetragen ist
bei Namensänderung durch Scheidung: Namensänderungsurkunde oder entsprechender Nachweis, sofern der neue Name noch nicht im Ausweisdokument eingetragen ist
Änderung von Auflagen (z. B. Sehhilfe)
Sollen Auflagen geändert oder neu eingetragen werden (z. B. Eintragung oder Austragung einer Sehhilfe), wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Das benötigen Sie
gültigen Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Meldebescheinigung)
aktuellen Führerschein
aktuelles biometrisches Passfoto
erforderliche augenärztliche Bescheinigung im Original
Unterlagen
Bei Namensänderung:
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
bisheriger Führerschein
ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
ggf. aktuelle Meldebescheinigung
ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei