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Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen

Details

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gelten gesetzlich festgelegte Mindestalter. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Ausnahme vom vorgeschriebenen Mindestalter genehmigen.

Jeder Antrag wird individuell geprüft. Ein Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht.

Voraussetzungen

Eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter kommt nur in besonders begründeten Einzelfällen in Betracht.
Sie müssen nachvollziehbar darlegen, warum Sie die Fahrerlaubnis bereits vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters benötigen.

Bei der Entscheidung werden Ihre persönliche Situation und die von Ihnen vorgelegten Nachweise berücksichtigt.
Bei minderjährigen Antragstellenden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Antragstellung

Den Antrag auf eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Bitte begründen Sie ausführlich, warum Sie die Fahrerlaubnis bereits vor Erreichen des regulären Mindestalters benötigen. Wenden Sie sich an die zustäsndigen Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Kommt nach Prüfung Ihres Antrags eine Ausnahme vom Mindestalter grundsätzlich in Betracht, kann zur Beurteilung Ihrer besonderen Reife und Fahreignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein.


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