Bürgerservice

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Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

Details

Für Reisen in bestimmte Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) wird ein internationaler Führerschein benötigt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob im jeweiligen Reiseland ein internationaler Führerschein erforderlich ist.

Antragstellung

Den Antrag können Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf stellen. Dieser wird Ihnen bei vorlage der notwengigen Unterlagen direkt ausgestellt.

Gültigkeit

Internationale Führerscheine werden, je nach Ausstellungsgrundlage (Länderabhängig), für ein bis drei Jahre ausgestellt.

Hinweise

Besitzen Sie noch einen Papierführerschein, muss dieser zunächst in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Auch Ihr EU-Kartenführerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein. Planen Sie hierfür bitte eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen ein oder nutzen Sie bei Bedarf die Möglichkeit einer Expressbestellung für den neuen Führerschein.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. Dort erfahren Sie, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist und welche Gültigkeitsdauer im jeweiligen Land anerkannt wird.

Unterlagen

  • gültigen EU-Kartenführerschein

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Passfoto


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