Bürgerservice

Ihr zentraler Einstiegspunkt zu allen Dienstleistungen, Formularen, Zuständigkeiten und Organisationseinheiten. Nutzen Sie das Suchformular, um Informationen zu Ihrem Anliegen zu finden.

Sie sind hier:

Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift

Details

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie enthält Ihre Fahrerlaubnisdaten und wird benötigt, wenn Ihre aktuelle Fahrerlaubnisbehörde diese Daten für die Bearbeitung eines Führerscheinantrags benötigt.

Wann wird eine Karteikartenabschrift benötigt?

Eine Karteikartenabschrift ist in der Regel nur erforderlich, wenn Sie noch einen alten Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen und dieser von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.

In allen anderen Fällen können die erforderlichen Daten in der Regel über das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) abgerufen werden.

Antragstellung

Haben Sie Ihren Führerschein im Landkreis Marburg-Biedenkopf erhalten und wohnen heute in einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf eine Karteikartenabschrift anfordern.

Die Karteikartenabschrift wird in der Regel direkt per E-Mail an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes übermittelt. Bitte klären Sie ggf. vor der Antragstellung mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Karteikartenabschrift selbst anfordert oder ob Sie diese beantragen müssen.

Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat

Besitzen Sie einen Führerschein, der von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnortes zuständig.

Vor der Ausstellung des Ersatzführerscheins muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnisdaten bei der ausstellenden Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates anfordern. Erst nach Eingang dieser Auskunft kann der Ersatzführerschein ausgestellt werden.

Hinweise

Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist nur erforderlich, wenn Ihr Papierführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde als der Behörde, die Ihren aktuellen Führerscheinantrag bearbeitet.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel zunächst bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob eine Karteikartenabschrift benötigt wird.

Unterlagen

Bitte schreiben Sie und eine E-Mail an fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de mit den folgenden Daten:

  • Geburtsdatum und Ort

  • vollständiger Name

  • aktuelle Adresse

  • neue zuständige Behörde

  • ggf. Kopie des Führerscheines

Bearbeitungsdauer

1-3 Werktage


Sie haben eine Anregung zum neuen Bürgerservice auf unserer Webseite, oder vermissen eine Dienstleistung?

Dann freuen wir uns über eine Mitteilung über unseren digitalen Briefkasten (Öffnet in einem neuen Tab)! Die zuständige Abteilung ist der Fachdienst Digitale Verwaltung (Öffnet in einem neuen Tab).

Vielen Dank fürs Teilen