Fahrerlaubnis: Berufskraftfahrer / Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Details
Nachweis der Berufskraftfahrqualifikation
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE führen, benötigen einen gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Der FQN dient als Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der vorgeschriebenen regelmäßigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird als Scheckkarte ausgestellt und ersetzt den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatumdatum. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Bescheinigungen über die Teilnahme an 35 Weiterbildungsstunden oder Nachweis der Grundqualifikation
Seit Mai 2021 werden Nachweise über die Grundqualifikation sowie absolvierte Weiterbildungen elektronisch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt. Eine Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen ist daher in der Regel nicht mehr erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Sie können den FQN bereits 6 Monate vor Ablauf verlängern.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Unterlagen
gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles biometrisches Passfoto (ausgedruckt)
aktueller Führerschein
Nachweis der Grundqualifikation oder der absolvierten 35 Weiterbildungsstunden (wird elektronisch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt; eine Bescheinigung ist in der Regel nicht mehr erforderlich)
die Fahrerkarte ist separat beim TÜV zu beantragen