Fahrerlaubnis: Ausländische Fahrerlaubnisse
Details
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen und eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, dürfen Sie damit grundsätzlich noch bis zu sechs Monate Kraftfahrzeuge führen (ausgenommen EU-Staaten). Möchten Sie danach weiterhin in Deutschland fahren, ist die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis erforderlich.
Fahrerlaubnisse aus einem EU-/EWR-Staat
Fahrerlaubnisse aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können in der Regel ohne theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben werden.
Fahrerlaubnisse aus einem Staat außerhalb der EU/EWR (Nicht-EU)
Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU/EWR ist in der Regel das Ablegen einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Ausnahmen ergeben sich aus Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der Besuch einer Fahrschule oder die Teilnahme an Theorie- und Praxisunterricht ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Einzelheiten sind hier mit der Fahrschule zu besprechen.
Antragstellung
Den Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf vorort. Die Antragstellung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Haben Sie für eine erforderliche Fahrerlaubnisprüfung eine Fahrschule außerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählt, müssen Sie Ihre Wahl schriftlich begründen oder einen entsprechenden Nachweis (z. B. Intensivfahrschule, Zweitwohnsitz oder Arbeitgeberbescheinigung) beifügen.
Nach Ausstellung der deutschen Fahrerlaubnis ist der ausländische Führerschein abzugeben.
Unterlagen
Für Fahrerlaubnisse aus einem EU-/EWR-Staat
gültiger Personalausweis oder Reisepass
ausländischer Führerschein
bei abgelaufenen Führerscheinen zusätzlich einen Sehtest
ein biometrisches Passfoto (ausgedruckt)
Für Fahrerlaubnisse aus einem Staat außerhalb der EU/EWR
gültiger Personalausweis oder Reisepass
gültiger ausländischer Führerschein
ein biometrisches Passfoto (ausgedruckt)
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Antrag mit Angaben der Fahrschule
Wichtig: Ist Ihr ausländischer Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung durch eine anerkannte Übersetzungsstelle.