Einbürgerung
Details
Ausländische Staatsangehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können einen Antrag auf Einbürgerung stellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Ausländerbehörde ist für die Entgegennahme der Anträge sowie die Prüfung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zuständig. Sie führt die erforderlichen Vorprüfungen durch und bereitet die Antragsunterlagen vollständig auf.
Nach Abschluss der Vorprüfung werden die Anträge an das zuständige Regierungspräsidium zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.
Im Rahmen des Verfahrens werden insbesondere die persönlichen, aufenthaltsrechtlichen und integrationsbezogenen Voraussetzungen geprüft. Je nach Einzelfall können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Voraussetzungen
In der Regel besteht ein Anspruch wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
5 Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Besitz eines unbefristetes Aufenthaltsrecht wie z.B. einer Niederlassungserlaubnis oder Besitz einer Aufenthaltserlaubnis die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist
Keine Vorbestrafungen
Kenntnisse der Rechts‐ und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue)
Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit durch die Vorlage von anerkannten Identitätsdokumenten
Zu den genannten Voraussetzungen gibt es auch Ausnahmen und in bestimmten Fällen gibt es auch besondere Reglungen die von teilweise von den oben genannten Voraussetzungen abweichen.
Verfahrensablauf
Der einfachste Weg die Einbürgerung zu beantragen, ist über das Online-Formular.
Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Antragstermins. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.
Kinder über 16 Jahren sollten einen eigenen Antrag stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen, entweder im Rahmen ihres eigenen Einbürgerungsantrages, oder in Vertretung ihres bzw. ihrer Kinder.
Sobald der Antrag vollständig eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail eine Einladung, um den Antrag dann persönlich zu unterschreiben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Einbürgerung - Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und den benötigten Unterlagen zur Beantragung der Einbürgerung.