Ehrenbrief des Landes Hessen
Details
Der Ehrenbrief des Landes Hessen ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten für besonderes ehrenamtliches Engagement im Rahmen der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft. Sie setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise voraus. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht worden ist, genügt auch eine geringere Dauer der Tätigkeit. Die vorgeschlagenen Personen müssen der Auszeichnung würdig sein. Da es sich um eine staatliche Ehrung handelt, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung. Über die Verleihung des Landesehrenbriefs entscheiden seit 1998 die Landrätin oder der Landrat bzw. die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, abhängig vom Wohnsitz der auszuzeichnenden Person. Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.
Unterlagen
Vollständige Angaben zur vorgeschlagenen Person erleichtern und verkürzen die Bearbeitung eines Antrags erheblich.
Dazu gehören:
Vor- und Zuname
Anschrift
Geburtsdatum und -ort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Beruf
Ehrenamtliche Tätigkeiten (Art und Umfang)
Besondere Verdienste
ggf. Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zum Engagement der vorgeschlagenen Person Stellung nehmen können
Bearbeitungsdauer
Das Prüfungsverfahren kann unter Umständen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Zunächst müssen die verschiedenen Vereine, Institutionen, Verbände und Gremien, in denen die vorgeschlagene Person ehrenamtlich tätig ist oder war, angeschrieben und Stellungnahmen eingeholt werden.
Rechtsgrundlagen
Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Landes Hessen vom 26.05.1973 in der Fassung vom 05.09.2008