Wohngeld

Details

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Es empfiehlt sich zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Antrag auf Weiterleistung zu stellen. Einen Antrag auf Erhöhung des Miet- oder Lastenzuschusses kann gestellt werden, wenn sie das zur Verfügung stehende Einkommen verringert, sich die Zahl der Haushaltmitglieder erhöht oder die Kosten der Wohnung steigen (höhere Miete, höhere Bewirtschaftskosten bzw. Belastungen aus dem Kapitaldienst)

Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,

  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,

  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,

  • wenn der gesamte Haushalt umzieht,

  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,

  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Hinweise

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

Verfahrensablauf

Nach der Antragstellung prüft die Wohngeldstelle den Anspruch und erläßt einen Bescheid, ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird.

Teilen Sie Änderungen, die zu einer Erhöhung oder Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

Rechtsbehelf

Widerspruch

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