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Ausbildungsförderung für Schüler beantragen (Schüler-BAföG)
Details
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.
Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit dem Team Wohngeld/BAföG Kontakt aufnehmen.
Die Förderung BAföG erhalten Sie zur Finanzierung
Ihres Schulbesuchs oder
unter bestimmten Voraussetzungen für ein vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen Ihres Schulbesuchs.
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie neben der finanziellen Bedürftigkeit weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an.
Altersgrenze bei Beginn der Ausbildung: Vollendung des 45. Lebensjahres (Ausnahmen sind möglich).
Die Höhe Ihres BAföG- Anspruchs richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen.
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung in der Regel als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Höhe der Förderbeträge erhalten Sie auf der Seite "BAföG - mehr für dich".
Auf der BAföG-Digital-Website steht Ihnen ein BAföG-Rechner zu Verfügung. Mit diesem Tool können Sie einen möglichen unverbindlichen Förderungsanspruch unkompliziert und ohne vorherige Registrierung ermitteln. Die Ergebnisse begründen noch keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung. Der tatsächliche Anspruch auf Förderung wird nach der Antragstellung durch das Team Wohngeld/BAföG festgelegt.
Online-Dienste
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
- Falsche oder unvollständige Angaben oder das Versäumen von Änderungsmeldungen können zu Geldbußen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu Unrecht gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
- Wenn nötig, können die Angaben zum Einkommen oder zum Vermögen durch Datenabgleich bei den zuständigen Stellen überprüft werden.
Fristen
Es gibt keine Frist. BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Sie müssen jede Änderung der wirtschaftlichen Lage von Ihnen oder Ihrer Familie sofort schriftlich mitteilen.
Voraussetzungen
Informationen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um BAföG zu bekommen erhalten Sie auf "BAföG mehr für dich".
Unterlagen
(Digital) ausgefüllter BAföG-Antrag
Aktuelle Schulbescheinigung
Aufenthaltstitel bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit
Steuerbescheid der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, werden evtl. noch weitere Unterlagen benötigt. Setzen Sie sich deshalb am besten vor Antragstellung mit dem Team Wohngeld/BAföG in Verbindung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:
- Öffnen Sie die Webseite BAföG Digital und legen Sie sich ein BundID-Nutzerkonto an.
- Füllen Sie online mit Hilfe des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Sie Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite www.bafög.de und laden Sie die Antragsformulare (Formblätter) herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen oder die Antragsformulare unterschreiben.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Dies kann jedoch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags führen. Erst wenn der Antrag vollständig ist, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid per Post mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- in der Regel Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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