Bürgerservice

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Kinderbetreuung - Fachaufsicht und -beratung für Kindestagespflege

Details

Kindertagespflege ist eine individuelle, flexible und familiäre Kinderbetreuung, die im Haushalt der Tagespflegepersonen in kleinen Gruppen mit maximal fünf Kindern stattfindet. Bis zum dritten Lebensjahr ihrer Kinder können Eltern wählen, ob sie ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Krippe bzw. Kindertagesstätte betreuen lassen möchten.

Qualifizierte Tagespflegestellen verfügen über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege.

Kindertagespflege kann für

Kinder von 0 bis 3 Jahren und

Kinder von 3 bis 13 Jahren ergänzend zu anderen vorrangigen Betreuungsangeboten

in Anspruch genommen werden.

Entsprechend der Satzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf wird Kindertagespflege auf Antrag der Eltern einkommensabhängig gefördert.

Die Fachberatung berät und unterstützt die Tagespflegepersonen und bietet ein vielfältiges Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm an (s. Fachaufsicht und -beratung Kindertagesstätten).

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet sind Personen

  • die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
  • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Kindertagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

Notwendig ist ein erweitertes Führungszeugnis für alle, die Kinder in Kindertagespflege beaufsichtigen, betreuten, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben.

Alle nach 1970 geborenen Kindertagespflegepersonen müssen einen Schutz gegen Masern durch die abgeschlossene Masern-Schutzimpfung oder eine Maser-Immunität nachweisen.

Die Voraussetzungen werden durch das zuständige Jugendamt in jedem Einzelfall anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Regelungen überprüft.

Unterlagen

Für das Bewerbungsverfahren und zur Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.

Verfahrensablauf

Bei Interesse für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege wenden sie sich bitte immer an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten. Dort erhalten Sie die Informationen zum Bewerbungsverfahren, der Eignungsprüfung und der notwendigen Qualifizierung. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen.


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