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Merkblatt für einen Antrag auf Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

Für einen Antrag auf „Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ sind folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung bei uns vorzulegen:

  • Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer Artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (inklusive detaillierter Begründung hinsichtlich seiner Notwendigkeit, Nennung und gegebenenfalls Beschreibung der angewandten Methoden, des Untersuchungszeitraumes etc.)
  • Namen des/der bei der Untersuchung beteiligten Personen/Ausbildung bzw. Sach- und Fachkundenachweis
  • Kartenübersicht im kleinräumigen Maßstab (1:25.000 oder kleiner) mit deutlicher Markierung der geplanten Untersuchungs- bzw. Entnahmestandorte.


Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

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