- Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer Artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung
- Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (inklusive detaillierter Begründung hinsichtlich seiner Notwendigkeit, Nennung und gegebenenfalls Beschreibung der angewandten Methoden, des Untersuchungszeitraumes etc.)
- Namen des/der bei der Untersuchung beteiligten Personen/Ausbildung bzw. Sach- und Fachkundenachweis
- Kartenübersicht im kleinräumigen Maßstab (1:25.000 oder kleiner) mit deutlicher Markierung der geplanten Untersuchungs- bzw. Entnahmestandorte.
Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.