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Merkblatt für einen Antrag auf Artenschutzrechtliche Befreiung

Für einen Antrag auf „Artenschutzrechtliche Befreiung“ sind folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung bei uns vorzulegen:

  • Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer Artenschutzrechtlichen Befreiung
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens inklusive detaillierter Begründung für seine Notwendigkeit
  • Nennung der von der geplanten Maßnahme betroffenen besonders geschützten Arten inklusive eine Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen auf die einzelnen Arten
  • Kartenübersicht im kleinräumigen Maßstab (1:25.000 oder kleiner) mit deutlicher Markierung für die beplante Fläche
  • Abzeichnung der Flurkarte (Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Detaillierte Ausgleichsplanung (d.h. Ausgleich in Form einer Sicherung oder Neuschaffung eines gleichartigen Ersatzlebensraumes für die betroffenen Arten in räumlicher Nähe)


Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

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