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Pressemitteilung 363/2026

30.10.2026

Monatsbilanz des KreisJobCenters – Anzahl der Arbeitslosen im Oktober um 1,3 Prozent gesunken

Marburg-Biedenkopf – Im Oktober ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.696 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang um 48 Personen oder 1,3 Prozent gegenüber dem Vormonat September.

Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 186 Personen oder 4,8 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Oktober bei 2,7 Prozent. Im gleichen Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,8 Prozent.

„Zum dritten Mal in Folge konnten die Arbeitslosenzahlen gesenkt werden“, freut sich der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Peter Neidel. „Derzeit haben wir den niedrigsten Stand seit dem Rechtskreiswechsel der hilfebedürftigen geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer zum Juni 2022 und deren damit verbundenen Aufnahme in die Arbeitslosenstatistik. Damit tragen die Integrationsbemühungen des KreisJobCenters Früchte“, fügt er hinzu.

Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.527. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um 159 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 2,4 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank auf 8.763 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um 211 Personen beziehungsweise 2,4 Prozent. Gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 445 Personen oder 4,8 Prozent zu verzeichnen.

Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. Oktober 2026 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Oktober wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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