Marburg-Biedenkopf – Im August ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.829 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang um 29 Personen oder 0,8 Prozent gegenüber dem Vormonat Juli.
Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 186 Personen oder 4,6 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfangenden an den zivilen Erwerbspersonen liegt im August bei 2,8 Prozent. Im gleichen Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,9 Prozent.
„Dass die Zahl der Arbeitslosen nach einem leichten Anstieg im Juli wieder zurückgegangen ist, war im Vorjahr ebenfalls zu verzeichnen“, so der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für Integration und Arbeit, Peter Neidel. „Im Sommer 2026 entwickelten sich Berufsbranchen in unterschiedliche Richtungen. Während die Pharmaindustrie durch Werksschließungen und Umstrukturierungen in der Krise steckt, präsentiert sich das regionale Handwerk in den vergangenen Monaten robuster und verzeichnet einen Zuwachs bei neu eingetragenen Ausbildungsverhältnissen,“ ergänzt Neidel.
Aktuell liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 6.784. Damit sank sie im Vergleich zum Vormonat um elf Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise 0,2 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank auf 9.072 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um 48 Personen oder 0,5 Prozent. Gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 329 Personen oder 3,5 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. August 2026 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat August wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.