Marburg-Biedenkopf – Der Betrieb im Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf kann ab Montag, 5. Mai 2025, wieder aufgenommen werden. Die Sperrung des Gebäudes in der Marburger Schwanallee wurde nach einer intensiven technischen Prüfung aufgehoben. Die kurzfristige Sperrung war am vergangenen Freitag erforderlich geworden, nachdem ein Statiker nach einer ersten Überprüfung Schäden festgestellt und Zweifel an der Tragfähigkeit einzelner Bauteile geäußert hatte.
Zum Zeitpunkt der ersten Prüfung war zunächst unklar, ob es sich nur um oberflächliche Schäden handelt oder ob sie Auswirkungen auf die Statik und die Tragfähigkeit haben. Deshalb waren weitergehende und vertiefende Untersuchungen und Bauteilöffnungen nötig. Nach Überprüfung der Statik und der baulichen Substanz bestätigte sich der Verdacht eines Statik-Problems nicht. Die Räumlichkeiten, die angrenzenden Flächen sowie die angrenzende Arztpraxis wurden für den Betrieb wieder freigegeben.
„Die Entscheidung, das Gebäude kurzfristig zu sperren, war richtig und auch geboten. Wir durften hier kein Risiko eingehen“, sagte Landrat Jens Womelsdorf am Mittwochnachmittag. Durch die intensive Kontrolle und auch durch die gezielte Öffnung einzelner Bauteile seien nun vertiefende Erkenntnisse gewonnen worden, die bei der ersten Einschätzung noch nicht vorlagen. „Insofern war auch die Empfehlung des Statikers nach der ersten Untersuchung, das Gebäude zunächst zu sperren, richtig und nachvollziehbar gewesen, da sie auf den Befunden basierte, die er erheben konnte“, erklärte der Landrat.
Während der Sperrung war die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsbehörde jederzeit gewährleistet. Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes waren auf Ausweicharbeitsplätze in anderen Liegenschaften des Kreises oder ins Homeoffice gewechselt.