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Pressemitteilung 042/2025

28.02.2025

Familien profitieren von neuen Regelungen beim Kinderzuschlag

Alexander Juli (Familienkasse), der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel und Landrat Jens Womelsdorf (hintere Reihe, v.l.) schauen sich am Aktionstag des KreisJobCenters einen simulierten Beratungsvorgang an. Den Vorgang bearbeitet symbolisch Jan Torben Peter von der Familienkasse.

Gemeinsame Pressemitteilung

Marburg-Biedenkopf – Gerade Familien profitieren von den Neuregelungen zu Kinderzuschlag und Wohngeld. Um darauf aufmerksam zu machen, hat das KreisJobCenter des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Zusammenarbeit mit der Familienkasse Hessen und der Wohngeldstelle des Landkreises einen Aktionstag organisiert: Rund 50 eingeladene Familien wurde dabei unkompliziert beraten und ihr Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld bewilligt und ausgezahlt.

Mit dem Aktionstag möchten KreisJobCenter und Familienkasse (bei dieser muss der Kinderzuschlag beantragt werden) vor allem deutlich machen, dass sich Arbeit im Vergleich zum Empfang von Bürgergeld lohnt. Denn: Vielfach haben Personen, die arbeiten gehen, zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Anders als Personen, die Bürgergeld empfangen. Denn Wohngeld und Kinderzuschlag können nicht zusätzlich zum Bürgergeld bezogen werden.  Also kurzgesagt: Wer Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld hat und arbeiten geht, hat im Ergebnis also mehr Geld als Empfänger von Bürgergeld. Ein möglicher Anspruch auf Kinderzuschlag lässt sich schnell und einfach von zuhause aus mit dem KiZ-Lotsen unter www.familienkasse.de prüfen.

Das KreisJobCenter des Landkreises hat für den Aktionstag anhand von Berechnungen Bürgergeld-Fälle mit Einkommen identifiziert, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld haben. Das sind in der Regel sogenannte Aufstocker, also Personen, die Bürgergeld beziehen, weil ihr Einkommen nicht für ihren Lebensunterhalt ausreicht. Nehmen diese Personen ihre Ansprüche auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld wahr, haben sie ein größeres Haushaltseinkommen als bei dem vorherigen Bezug von Bürgergeld, der dann entfällt.

Um die erforderlichen Antragstellungen für Kinderzuschlag und Wohngeld zu erleichtern, hat der Kreis diese Familien dann für den Aktionstag in das Jobcenter eingeladen. Mitarbeitende des KreisJobCenters hatten die erforderlichen Unterlagen in Zusammenarbeit mit der Familienkasse und der Wohngeldstelle für den Aktionstag bereits soweit vorbereitet, dass Bewilligung und Auszahlung noch vor Ort abgewickelt werden konnten.

„Ein großer Vorteil für die Familien ist, dass durch die unkomplizierte Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden die Antragstellung deutlich vereinfacht wird und die Leistungen zügig ausgezahlt werden können. Deshalb auch vielen Dank an alle Beteiligten für ihr Mitwirken an dem Aktionstag“, sind sich Landrat Jens Womelsdorf und Peter Neidel, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent für Integration und Arbeit, einig.

„Wir helfen Familien – deshalb beteiligen wir uns gern an dieser Aktion. Ich möchte Familien ermutigen, ihren Anspruch auf Kinderzuschlag in jedem Fall prüfen zu lassen. Ich freue mich, mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf einen aktiven Partner an meiner Seite zu wissen, der Familien unterstützt und aktiv über Familienleistungen informiert“, sagt Iris Adam, Leiterin der Familienkasse Hessen.

Erhöhungen bei Kinderzuschlag und Wohngeld

Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Auszahlungsbeträge beim Kinderzuschlag. Kinderzuschlag bekommen Eltern, die Kindergeld beziehen und deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Nicht allen Familien ist immer bewusst, dass sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Ein Beispiel: Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern (Kinder in diesem Fall 6 und 8 Jahre alt) und einer Warmmiete von 990 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.690 bis etwa 4.790 Euro betragen, um für den Kinderzuschlag berechtigt zu sein. Die konkrete Höhe richtet sich je nach Fall nach den persönlichen Lebensumständen der Familie. Der Höchstbetrag beträgt monatlich 297 Euro pro Kind (2024: 292 Euro). Übrigens: Erhalten Familien bereits Kinderzuschlag oder haben diesen beantragt, müssen sie sich um nichts kümmern. Die Anpassung des Auszahlungsbetrags erfolgt automatisch.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum, es wurde zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent angehoben. Wohngeld können Mietende sowie Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete beziehungsweise Kosten für Wohnraum ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordert. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind der Wohnort, die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Wohnraumkosten. Bei Fragen zum Thema Wohngeld ist der Landkreis für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, ausgenommen die Stadt Marburg, per E-Mail an wohngeldmarburg-biedenkopfde oder unter der Telefonnummer 06421 405-0 zu erreichen. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Marburg ist die Wohngeldstelle der Stadt zuständig.

Neben dem KreisJobCenter, der Familienkasse Hessen und der Wohngeldstelle des Landkreises hat auch das Team für Bildung und Teilhabe des Kreises an dem Aktionstag mitgewirkt. Denn auch Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf Fördermittel durch dieses Programm. Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht kostenfreie Kinderbetreuung in Kitas sowie kostenfreies Essen für Kinder und Jugendliche in Kindertageseinrichtungen und in der Schule. Und es ermöglicht Kindern und Jugendlichen soziale Teilhabe – indem Klassenfahrten, Lernmaterialien, Nachhilfe, Schülerbeförderung, Teilnahme an Ferienfreizeiten oder Mitgliedschaften bei Vereinen bezuschusst werden.

Alle Informationen zum Kinderzuschlag gibt es online unter www.familienkasse.de. Dort kann ein möglicher Anspruch auf Kinderzuschlag geprüft und gleich online ein Antrag gestellt werden. Neben den Angaben zum Einkommen und den Mietkosten können auch gleich die erforderlichen Nachweise als Foto oder pdf hochgeladen werden. Für eine persönliche Beratung kann dort auch ein Termin für eine Videoberatung gebucht werden.

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