Marburg-Biedenkopf – Das Dorfgemeinschaftshaus Münchhausen soll in Zukunft weitere Nutzungsmöglichkeiten bieten und damit noch attraktiver werden. Einen Förderbescheid in Höhe von rund 156.000 Euro für die Umbauarbeiten hat Landrat Jens Womelsdorf am Donnerstag vor Ort an Bürgermeister Holger Siemon überreicht.
Das Dorfgemeinschaftshaus bietet durch seine zentrale Lage in Münchhausen günstige Voraussetzungen für einen multifunktionalen Veranstaltungsort. Mit dem Umbau sollen die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden, um das Gebäude auch für neue potentielle Nutzerinnen und Nutzer attraktiv zu machen. Die Gesamtkosten für die Umbauarbeiten belaufen sich auf etwa 250.000 Euro.
So werden zukünftig Thekenraum und Anrichte für kleinere Feiern, Empfänge und Sitzungen separat vermietbar sein. Eine mobile Trennwand macht die flexible Nutzung möglich. Zudem wird eine Teeküche eingerichtet. Außerdem wird das Trauzimmer aus dem Obergeschoss in die neuen Räumlichkeiten verlegt und damit barrierefrei erreichbar sein. Bisher wenig genutzte Flächen wie die ehemalige Kegelbahn werden neu aufgeteilt und schaffen dringend erforderliche Lagerkapazitäten.
„Damit wird auch das soziale Miteinander in Münchhausen gestärkt. Schließlich sind Dorfgemeinschaftshäuser ein wichtiger Ankerpunkt dafür. Umso mehr freue ich mich, dass die Gemeinde bei den Umbauarbeiten finanziell unterstützt werden kann“, machte Landrat Jens Womelsdorf deutlich.
Die Förderung erhält die Gemeinde im Rahmen der sogenannten Dorfentwicklung, ein Förderprogramm des Landes Hessen, um den ländlichen Raum zu stärken. Der überwiegende Teil des Zuschusses von rund 156.000 Euro, nämlich 57 Prozent, sind daher Mittel des Landes, der Rest Gelder der Europäischen Union.
Der Kreis als Fach- und Förderbehörde
Bei der Förderung von Projekten zur Dorfentwicklung mit Bundes-, Landes- und EU-Geldern spielt der Landkreis als Fach- und Förderbehörde eine wichtige Rolle. Der Kreis prüft und bearbeitet die Förderanträge nach Verwaltungs-, Haushalts- und Subventionsrecht, stellt die zuwendungsfähigen Ausgaben sowie den Zuschuss fest und erstellt den Zuwendungsbescheid, der durch den Landrat überreicht wird. Darüber hinaus berät und unterstützt der Landkreis die Antragstellerinnen und Antragsteller vorab in Verfahrensfragen.
Fördergrundlage für Dorfentwicklungsprojekte ist die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation“.