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Pressemitteilung 035/2024

07.02.2024

Kreis informiert über ehrenamtliche Vormundschaft

Marburg-Biedenkopf – In vielen Fällen benötigen Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Vertretung, wenn ihre Eltern im Ausland leben, verstorben sind oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen. Diese gesetzliche Vertretung können ehrenamtliche Vormunde übernehmen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich bei seiner Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften darüber zu informieren. 

Kinder und Jugendliche brauchen eine verlässliche Bezugsperson, die sich Zeit für sie nimmt, zuhört, aktiv teilnimmt und für sie da ist. Die Übernahme einer Vormundschaft ist eine langfristige Verpflichtung, die von einer nachhaltigen Bereitschaft geprägt sein sollte.

Vormunde spielen eine wichtige Rolle, indem sie Nähe und Vertrauen herstellen, die Interessen ihrer Mündel wahrnehmen, als Begleiterinnen und Begleiter sowie Ratgebende fungieren und gemeinsam mit den Mündeln die Schritte ins Erwachsenenleben gehen.

Interessierte sollten dabei diese Eigenschaften mitbringen:

  • Kontinuierliches und verantwortungsvolles Engagement
  • Offenheit für andere Menschen, Lebensweisen und Kulturen
  • Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Behörden
  • Gesundheitliche Belastbarkeit
  • Zeitliche Ressourcen für persönlichen Kontakt
  • Gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und Bereitschaft zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Diese Form der Vormundschaft wird grundsätzlich als Ehrenamt wahrgenommen. Es ist jedoch möglich, im Rahmen dieser Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 425 Euro jährlich beim Familiengericht geltend zu machen.

Vor der Vermittlung eines Kindes oder einer beziehungsweise eines Jugendlichen werden die zukünftigen Vormunde durch eine Schulung auf ihre Aufgaben vorbereitet. In den Schulungseinheiten werden die Aufgaben als Vormund vermittelt. Daneben werden rechtliche, psychologische sowie pädagogische Aspekte der Vormundschaft erläutert.

Wer im Landkreis Marburg-Biedenkopf außerhalb der Stadt Marburg wohnhaft ist und mehr erfahren oder Informationsmaterial anfordern möchte, kann gerne Kontakt mit der Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales des Kreises aufnehmen. Interessierte können sich unter den Telefonnummern 06461 79‑3166 oder -3152 sowie per Mail an BachNmarburg-biedenkopfde oder GerlachLmarburg-biedenkopfde melden. Für Marburger Bürgerinnen und Bürger ist die Stadt Marburg ansprechbar.

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