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Pressemitteilung 207/2023

11.07.2023

Anträge bei Waffenbehörde jetzt digital möglich

Marburg-Biedenkopf – Ab sofort können Anträge für die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf digital eingereicht werden. Hintergrund ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), mit dem Schritt für Schritt alle wesentlichen Behördengänge digital ermöglicht werden sollen. Das Portal ist unter www.waffe-digital.hessen.de erreichbar.

Mit Hilfe eines Antragsassistenten wird der richtige Antrag identifiziert und die Eingabe der Daten kann sofort beginnen. Es ist auch möglich, dass alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übermittelt werden. Mit Eingabe der Postleitzahl des Wohnsitzes wird die zuständige Waffenbehörde automatisch ausgewählt.

Es werden folgende Nutzungsmöglichkeiten angeboten:

  • Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen - Gelbe Waffenbesitzkarte mit Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen.
  • Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für einzelne Personen - Grüne Waffenbesitzkarte mit den Bedürfnissen Jäger, Sportschütze mit integrierter Beantragung einer Erwerbserlaubnis sowie der Anzeige des Erwerbs.
  • Antrag zur Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB).
  • Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses.

Für Rückfragen ist die Waffenbehörde Marburg-Biedenkopf unter der Telefonnummer 06421 405-1720 oder per E-Mail an waffenbehoerdemarburg-biedenkopfde erreichbar.

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