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Pressemitteilung 124/2023

04.05.2023

Kreis macht Gewalt gegen Frauen und Kinder zum Thema – Bürgerinnen und Bürger sind bei der Erstellung eines Aktionsplans gefragt / Online-Beteiligung ab 8. Mai möglich

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erstellt den nächsten Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Dabei steht das Engagement gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder im Fokus. Auch Bürgerinnen und Bürger können am Aktionsplan mit ihren Anregungen und Ideen mitwirken. Die Beteiligung ist online von Montag, 8. Mai, bis Freitag, 26. Mai 2023, unter https://www.mein-marburg-biedenkopf.de/besafe/beteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. 

„Gewalt gegen Frauen und Kinder ist immer noch alltäglich“, so Janet Miller, Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Kreises. „Laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat in Deutschland bereits jede dritte Frau einmal im Leben Gewalt erlebt. Davon zeigen aber nicht alle Betroffene die Taten an“, so Miller weiter. Für den Aktionsplan sei es wichtig, die Menschen, die im Landkreis leben, nach ihren Ideen zu fragen. „Denn die Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises können meist gut einschätzen, was im Landkreis benötigt wird, um Gewalt gegen Frauen und Kinder zu verhindern und Betroffene zu unterstützen“, so Miller. 

Unter Gewalt gegen Frauen und Kinder fallen psychische, körperliche, häusliche, sexualisierte und digitale Gewalt. Unter psychischer Gewalt sind Demütigungen, Drohungen, soziale Isolation oder wirtschaftlicher Druck durch den Täter beziehungsweise die Täterin zu verstehen. Körperliche Gewalt umfasst unter anderem Ohrfeigen, an den Haaren ziehen, Schläge und Tritte bis hin zu Würgen, Verbrennungen oder Verätzungen. Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten. Beispielsweise in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder einer intimen Beziehung. Unter sexualisierter Gewalt ist jeder Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung zu verstehen. Dazu gehören unter anderem sexuelle Belästigungen wie beispielsweise obszöne Worte und Gesten, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen. Bei digitaler Gewalt greifen Täterinnen und Täter die Betroffenen im Internet an, per Chat, E-Mail oder den sozialen Netzwerken. Dabei versuchen die Tatpersonen meist, die Betroffenen zu ängstigen, zum Schweigen zu bringen, ihren Ruf zu schädigen oder sie zu erpressen. Weitere Gewaltformen sind unter anderem Menschenhandel und Zwangsheirat. 

Bei der Online-Beteiligung zum Aktionsplan des Kreises ist jegliche Form der Gewalt gegen Frauen und Kinder mitgemeint. Am Ende werden die Ergebnisse aufbereitet, präsentiert und geprüft. Das Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbüro, weitere Fachbereiche der Kreisverwaltung und Fachkräfte aus dem Landkreis erarbeiten daraufhin Lösungsstrategien. Diese fließen als Maßnahmen in den neuen Aktionsplan ein. 

Bei Rückfragen steht das Team des Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüro per Mail an kommgleichstellungmarburg-biedenkopfde zur Verfügung.

 

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