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Pressemitteilung 152/2022

10.03.2022

zGeflüchtete aus der Ukraine: Kreis informiert über Gesundheitsschutz – Was ist zu beachten / Impfungen und Tests im Zusammenhang mit Corona

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf informiert über den Gesundheitsschutz für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Die Informationen richten sich an Privatpersonen, die in der kommenden Zeit Menschen aus der Ukraine bei sich aufnehmen möchten sowie an Menschen, die aus der Ukraine in den Landkreis kommen.

Was sollten Privatpersonen mit Blick auf das Corona-Virus beachten, die Menschen aus der Ukraine bei sich aufnehmen?

Bei der Aufnahme von Personen ist auf alle üblichen Regeln zum Infektionsschutz zu achten: Wer Erkältungssymptome bekommt, sollte möglichst umgehend Abstand zu anderen Personen halten, sich in einem anderen Raum aufhalten, Maske tragen und sich testen lassen. Zudem gilt, auf ausreichendes Lüften zu achten. Anlaufstellen bei Erkrankungen sind Hausarztpraxen oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117).

Bürgertestzentren im Landkreis Marburg-Biedenkopf bieten kostenlose Corona-Tests vor Ort auch für Geflüchtete aus der Ukraine an. Eine Übersicht der Teststellen im Kreis findet sich online unter www.lkmb.de/testen. Dort gibt es auch weitere Informationen, darunter zu den unterschiedlichen Testverfahren (Antigen-Schnelltest/PCR-Test) sowie Teststellen in Hessen.

Jeder positive Corona-Test bedeutet automatisch die Pflicht zur Isolation für zehn Tage in der Wohnung. Dafür ist keine Anordnung des Gesundheitsamts nötig. Allein der positive Test bedeutet die Pflicht zur sofortigen Isolation. Nach einem positiven Selbsttest oder Schnelltest muss anschließend ein PCR-Test erfolgen. Für diesen Test darf die Wohnung verlassen werden. Dafür sollte telefonisch oder per E-Mail der Kontakt zu einer Hausarztpraxis aufgenommen werden.

Es besteht die Pflicht zur Quarantäne in der Wohnung auch für alle anderen Personen desselben Hausstands. Von einer Quarantäne ausgenommen sind allerdings enge Kontaktpersonen, darunter auch aus dem Hausstand, die eine der folgenden Vorrausetzungen erfüllen:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Doppelt/einfach geimpft und genesen, in jeglicher Reihenfolge
  • Frisch doppelt geimpft (ab dem 15. Tag nach Zweitimpfung bis maximal 90 Tage nach Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Abstrich bis maximal 90 Tage nach Abstrichdatum)

Impfungen mit den Impfstoffen von „Sputnik“ und „Sinovac“ werden dabei allerdings nicht anerkannt.

Können Menschen aus der Ukraine im Landkreis Marburg-Biedenkopf gegen das Corona-Virus geimpft werden?

Ja, die Impfungen sind kostenlos. Der Personalausweis sowie – wenn vorhanden – ein Impfpass sollten mitgebracht werden. Eine Übersicht über die bisher geplanten Impfaktionen des Gesundheitsamtes findet sich auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/impfangebote. Dort gibt es auch Informationen über weitere Impfangebote im Kreis, darunter von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Zudem finden sich dort weitere allgemeine Informationen über die Corona-Impfung, darunter die vom Kreis verwendeten Impfstoffe.

Die in der Ukraine häufig verwendeten Impfstoffe von „Sputnik“ und „Sinovac“ sind in Deutschland nicht zugelassen. Impfungen mit diesen Impfstoffen werden darum nicht anerkannt. Wer mit diesen Impfstoffen geimpft worden ist, gilt in Deutschland rechtlich als nicht geimpft. Es ist möglich, eine neue Grund-Immunisierung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe zu erhalten.

Die Impfung ist erst nach einem Abstand von mindestens vier Wochen zu einer vorangegangenen Impfung möglich.

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