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Pressemitteilung 749/2022

15.12.2022

Führerscheinantrag ab sofort auch online möglich – Online-Verfahren spart persönliche Vorsprache

Marburg-Biedenkopf – Ab heute, Donnerstag, 15. Dezember 2022, kann im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis online beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist in diesen Fällen dann nicht mehr erforderlich.

Bürgerinnen und Bürger, die zum ersten Mal ihren Führerschein beantragen möchten, haben somit die Möglichkeit den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bequem von zu Hause aus zu stellen.

Zur Online-Antragstellung wird ein gültiger Personalausweis mit Onlinefunktion benötigt, um sich im Antragsportal über die „AusweisApp2“ rechtsicher ausweisen zu können. Zusätzlich werden die erforderlichen Antragsunterlagen im Datei- oder Bildformat benötigt, um diese im Antragsportal hochladen zu können. Die Antragstellung dauert nur wenige Minuten. Der Antrag wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt und dort nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Zahlung der Antragsgebühr erfolgt mittels Online-Zahlverfahren.

Das Antragsportal findet sich unter https://digitalerführerscheinantrag.de/MR. Die ersten 1.000 Antragstellenden erhalten einen Rabatt von 25 Euro auf die Antragsgebühr. Hintergrund ist eine Förderung des Landes.

Wer kann einen Online-Antrag stellen und was braucht es?

Aktuell können die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen aus diesen Klassen im Rahmen einer erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis online beantragt werden. Begleitetes Fahren ab 17 kann aktuell noch nicht online beantragt werden. Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist.

Die Schritte zum Online-Antrag

Schritt 1: Identitätsnachweis durch Online-Ausweis
Schritt 2: Angaben von Informationen, darunter zur Person und gewünschten Fahrerlaubnisklasse
Schritt 3: Hochladen von Anlagen, darunter Foto, Nachweis über das Sehvermögen und Erste-Hilfe-Nachweis
Schritt 4: Bezahlung des Online-Antrags über Online-Zahlsystem

Was wird für den Online-Antrag benötigt?

Für eine erfolgreiche digitale Antragsstellung wird folgendes benötigt:

  • Einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion bzw. eine eID-Karte.
  • Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.
  • Die „AusweisApp2“ muss installiert und geöffnet sein.
  • Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der „Selfie“-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen.
  • Angabe zur Fahrschule
  • Erste-Hilfe-Nachweis: Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie an einer Erste-Hilfe-Schulung bei einer amtlich anerkannten Stelle oder einem Träger der öffentlichen Verwaltung teilnehmen.
  • Nachweis des Sehvermögens: Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T müssen Sie einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle machen. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

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