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Pressemitteilung 747/2022

07.12.2022

Geflügelpest jetzt amtlich festgestellt – Friedrich-Löffler-Institut bestätigt Ausbruch in der Gemeinde Münchhausen

Marburg-Biedenkopf – Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut hat am Mittwochnachmittag den Ausbruch der Geflügelpest in Münchhausen bestätigt. Auswirkungen auf die bisherigen Schutzmaßnahmen hat diese amtliche Feststellung jedoch nicht. Am Wochenende hatten in dem kleineren Zuchtbetrieb erste Laboruntersuchungen den Verdacht auf die Tierkrankheit gestützt. Alle rund 25 Tiere des Betriebes wurden daraufhin aus Sicherheitsgründen getötet. 

Zuvor waren mehrere Hühner in dem Betrieb verendet. Daraufhin hatte der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf weitere Untersuchungen veranlasst. Neben dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz waren der Geflügelgesundheitsdienst des Landes Hessen sowie das Hessische Landeslabor in die Untersuchungen eingebunden. Dabei wurde bei 14 Vögeln in einem ersten Labortest der Geflügelpest-Erreger „H5“ nachgewiesen. Jetzt liegt auch die finale Bestätigung durch das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut vor. Die Infektionsquelle ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Geflügelausstellung in Nordrhein-Westfalen, die der betroffene Tierhalter mit einigen seiner Tiere besucht hatte. 

Nach Rücksprache und fachlichem Austausch mit den zuständigen Stellen der Landregierung sowie in Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht ist die Einrichtung von festen Schutz- und Überwachungszonen derzeit nicht erforderlich. Die Festlegung, ob eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet wird, ist eine Einzelfallentscheidung auf Basis einer sorgfältigen Risikobeurteilung. 

In diese Risikobeurteilung floss in diesem Fall neben der geringen Größe des Bestandes mit rund 25 Tieren ein, dass es sich im um einen privaten Rassegeflügelzüchter mit weniger als 50 gehaltenen Vögeln und nicht um einen gewerblichen Legehennenbetrieb handelt. Zudem wurde das Infektionsgeschehen frühzeitig erkannt, die Infektionsquelle ist nachvollziehbar und derzeit gibt es auch keine betroffenen Wildvögel in Hessen sowie kein entsprechendes Infektionsgeschehen im Umkreis des betroffenen Betriebes. 

Die Amtstierärzte des Kreises werden die Situation vor Ort weiter engmaschig kontrollieren, um bei Bedarf schnell handeln zu können. Sie empfehlen Tierhaltern außerdem dringend, auf den Besuch von Geflügelausstellungen zu verzichten. 

Hintergrund: Die Geflügelpest

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Tierseuche und wird durch Viren übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel über direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kontakt mit virusverunreinigten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Fahrzeugen. Insbesondere Hühner oder Puten erkranken schwer, was zu einem erheblichen Leiden der Tiere und hohen Todesraten führen kann. Die Geflügelpest kann nicht behandelt werden.

Erreger der Geflügelpest sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können. Insgesamt ist das Risiko für Menschen laut Robert Koch-Institut bei der aktuellen in Deutschland kursierenden Variante aber als sehr gering einzuschätzen. Gefährdet sind demnach nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. 

Infos für Geflügelhalter:

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises rät grundsätzlich, konsequent die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies sind Vorkehrungen, die eine Übertragung des Virus verhindern sollen – egal ob von außen in den eigenen Bestand oder zwischen einzelnen Geflügelhaltungen. Eine Übersicht, was generell von Geflügelhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest gefordert wird, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter:

https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-07/verhaltensregeln_fuer_kleinbetriebe_mit_gefluegelhaltung.pdf (Öffnet in einem neuen Tab) und

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf.

Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren, da in Kleinsthaltungen Biosicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichend beachtet werden. 

Weitere Informationen auch auf der Website des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de.

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