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Pressemitteilung 043/2022

26.01.2022

Folgemeldung 641: Gesundheitsamt setzt Schwerpunkte bei Kontaktnachverfolgung – Besonderes Augenmerk liegt auf den Bereichen Altenpflege, Pflege sowie den Krankenhäusern.

Marburg-Biedenkopf – Angesichts der stark ansteigenden Corona-Fallzahlen legt das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen ein besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen. Dazu zählen vor allem Personen in den Bereichen Pflege, Altenpflege sowie in den Krankenhäusern. Bei Corona-Fällen in Schulen und Kitas ist es Ziel des Gesundheitsamtes, Quarantäne-Anordnungen für ganze Klassen oder Gruppen möglichst zu vermeiden. 

„Die aktuell bekannten Infektionszahlen sind für den Landkreis Marburg-Biedenkopf so hoch wie noch nie seit Beginn der Pandemie. Deshalb muss das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung seine Kapazitäten vorrangig dafür nutzen, besonders gefährdete Personengruppen zu schützen“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Auch wenn viele Infektionen mit der Omikron-Variante milder verlaufen würden, seien vulnerable Gruppen weiter besonders für schwerere Verläufe gefährdet. Dies betreffe insbesondere ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen. 

Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung von schulischer und vorschulischer Bildung sowie den bisherigen Belastungen der Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Pandemie-Jahren gelte es, Schulen und Kitas offen zu halten. „Wir erwarten, dass die Fallzahlen im Kreis weiter steigen. Bei Quarantänemaßnahmen für ganze Schulklassen oder Kitagruppen stünde eine Vielzahl von Eltern durch die notwendige Betreuung wieder vor einer enormen Belastung“, macht Zachow deutlich. Hinzu kämen die damit einhergehenden Auswirkungen auf Berufstätige in der sogenannten kritischen Infrastruktur. 

Daher ist es Ziel des Gesundheitsamtes, Quarantäne-Anordnungen für ganze Klassen oder Gruppen in Schulen und Kitas möglichst zu vermeiden. Maßgeblich für die Entscheidungen des Gesundheitsamtes sind immer auch die gültigen Landesverordnungen sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Auch diese sehen keine flächendeckenden Schließungen von Schulen und Kitas mehr vor. 

Regelungen an Schulen

Tritt in einer Schulklasse ein positiver Fall auf, muss die betroffene Person zehn Tage lang in Isolation. Die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse müssen zunächst nicht in Quarantäne. Sie werden zwei Wochen lang täglich getestet. 

Regelungen an Kitas

Treten in einer Kita positive Fälle auf, greift eine festgelegte Vorgehensweise des Gesundheitsamtes. Positive Fälle müssen für zehn Tage in Isolierung. 

Kontaktpersonen in der Kita(gruppe) können die Kita, sofern sie symptomfrei sind, weiter besuchen. Voraussetzung hierfür ist dann zudem eine tägliche Testung. Wer zu diesen Kontaktpersonen gehört und den Zeitraum, in dem diese tägliche Testung notwendig ist, legt das Gesundheitsamt auf Grundlage der Angaben der Kita fest. In der Regel beträgt dieser Testzeitraum zehn Tage. Den Eltern steht es auch frei, ihr Kind für die zehn Tage zu Hause zu betreuen. 

Am ersten Tag des Besuchs nach Bekanntwerden des Falles ist ein offizieller Antigen-Schnelltest (Bürgertest) für einen Besuch erforderlich. Für die folgenden Tage ist entweder ein Bürgertest oder alternativ ein Selbsttest notwendig. Seit dem 13. November 2021 hat jede Bürgerin und jeder Bürger nach Regelung des Bundes wieder mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Für die Testnachweise an den Folgetagen, um die Kita zu besuchen, sind die Bürgertests auch weiterhin kostenlos. 

Die alternativ möglichen Selbsttests können von den Eltern eigenständig erworben werden. Zudem können Kitas Selbsttests beim Land bestellen. Kinder mit Symptomen sollten umgehend mittels PCR-Test getestet werden. 

Bei Quarantäne-Anordnungen spielen darüber hinaus immer auch Einzelfallentscheidungen des Gesundheitsamtes eine Rolle. Dafür steht das Gesundheitsamt in Kontakt mit den Kitaleitungen. Die Kitaleitungen haben eine Ansprechperson im Gesundheitsamt. Eine zeitnahe Absprache zwischen Gesundheitsamt und Kita ist auch bei steigenden Fallzahlen weiterhin ein vorrangiges Ziel.

Zachow appelliert an Eigenverantwortung der Menschen

„Gerade in der aktuellen Pandemielage ist es umso wichtiger, dass die Menschen sich auch weiterhin ihrer Eigenverantwortung bewusst sind“, sagt Zachow. Er appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln zu achten sowie sich und andere keinen unnötigen Infektionsrisiken auszusetzen. „Mir ist bewusst, dass Einschränkungen und andauernde Achtsamkeit angesichts der Dauer dieser Pandemie an den Kräften zehren. Aber wir sind als Gesellschaft weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein und die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen, um dem Virus und einer Überlastung des Gesundheitssystems etwas entgegenzusetzen.“

Weitere Informationen auf der Homepage des Kreises

Weitere Informationen zum Thema Quarantäne und den Möglichkeiten einer Verkürzung, zu Corona-Tests und auch zur Impfung gibt es auf der Homepage des Kreises unter www.lkmb.de unter „Coronavirus im Landkreis Marburg-Biedenkopf“.

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