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Pressemitteilung 289/2021

28.05.2021

Folgemeldung 417: Gesundheitsamt bringt Genesenen-Nachweise auf den Weg – Mehr als die Hälfte der Genesenen im Kreis haben Bescheinigung bereits erhalten

Marburg-Biedenkopf – In der vergangenen Woche hat das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf mit dem Versand der sogenannten Genesenennachweise nach einer Corona-Infektion begonnen. Aktuell gelten etwa 10.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises als genesen. Davon haben bereits knapp 7.000 den entsprechenden Nachweis erhalten.

Der Genesenennachweis bescheinigt eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus, wenn die Infektion durch eine positive PCR-Testung nachgewiesen worden war. Mit diesem Nachweis können Betroffene Ausnahmen entsprechend der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geltend machen.

Als „genesen“ im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion gilt eine Person, wenn sie vom Gesundheitsamt aus der Isolierung entlassen wurde. Damit endet die Betreuung durch das Gesundheitsamt, so dass dieses auch keine Informationen über mögliche Corona-Folgeerkrankungen erhält. „Genesen“ bedeutet also nicht in jedem Fall, dass die betroffene Person bislang auch vollständig gesund geworden ist.

Voraussetzung für den Genesenen-Nachweis ist, nach den entsprechenden Regeln des Bundes, dass das Corona-Virus durch PCR oder PoC-PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Demnach sind beispielsweise der ausschließliche Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern im Blut oder eine allein aufgrund typischer COVID-Symptome nur vermutete Erkrankung nicht ausreichend für die Ausstellung des Nachweises.

Versendet wird das Dokument zunächst an diejenigen, die zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 30. April 2021 positiv auf das Corona-Virus getestet worden waren. An Personen, die nach dem 30. April 2021 positiv getestet wurden und die nunmehr als genesen gelten, werden die Nachweise automatisch, in aller Regel 28 Tage nach der Ersttestung, versendet. Es gilt das Meldedatum des Testergebnisses, nicht das tatsächliche Datum des Abstrichs, da dieses dem Gesundheitsamt nicht standardmäßig übermittelt wird.

Betroffene, bei denen die Infektion vor dem 01. Dezember 2020 festgestellt worden war, erhalten diese Bescheinigung auf Anfrage: telefonisch unter der Telefonnummer 06421 405-4444 oder per E-Mail unter coronamarburg-biedenkopfde. Weitere Informationen zum Genesenen-Nachweis finden sich auf www.marburg-biedenkopf.de.

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