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Pressemitteilung 383/2019

15.10.2019

Ausstellung rückt 100 Jahre Frauenwahlrecht in den Fokus – „100FrauenProjekt“: Künstlerische Werke im Foyer der Kreisverwaltung

Marburg-Biedenkopf – Das 100-jährige Bestehen des Frauenwahlrechts in Deutschland ist das Thema der Ausstellung „100FrauenProjekt“, die Landrätin Kirsten Fründt am Donnerstag, 31. Oktober 2019, um 18:00 Uhr im Foyer der Marburger Kreisverwaltung (Im Lichtenholz 60, Marburg-Cappel) eröffnet. 

Das „100FrauenProjekt“ haben Sabine Kranz und Franziska Ruflair im Jahr 2017 anlässlich des Jubiläums zum 100-jährigen Bestehen des Frauenwahlrechts in Deutschland im Jahr 2018 auf den Weg gebracht. Für die Ausstellung zum Projekt zeichneten über 60 Künstlerinnen und Illustratorinnen mehr als 80 deutsche, österreichische und schweizer Frauen der vergangenen 100 Jahre aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Politik und Sport aus ihrer persönlichen Sicht. Die gezeichneten Frauen stehen stellvertretend für alle, die sich für die Rechte, Belange und Anerkennung von Frauen engagiert haben. 

Nach einer Begrüßung durch Landrätin Kirsten Fründt wird die Marburgerin Annegret Ritter, eine der Illustratorinnen und Mitherausgeberin des Buches „100 Frauen und 100 Jahre Frauenwahlrecht“ in die Ausstellung einführen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und das kommunale Frauenbüro des Kreises organisieren diese Ausstellung, die bis zum 22. November 2019 im Foyer der Kreisverwaltung zu sehen sein wird. Öffnungszeiten des Foyers der Kreisverwaltung: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr. 

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – dies war ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenrechte mit Signalwirkung für damalige, heutige und kommende Frauengenerationen. Die erste Frau, die in der Weimarer Nationalversammlung am 19. Februar 1919 eine Rede anlässlich des eingeführten Frauenwahlrechtes hielt, war die Sozialdemokratin Marie Juchacz. 


Geschichtliche Hintergrundinformation:

„Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf […]. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“ – Mit diesen Worten sprach am 19. Februar 1919 die Sozialdemokratin Marie Juchacz als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung. Der Weg dorthin war lang. Das Frauenstimmrecht wurde von Akteurinnen verschiedener Flügel der Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts erstritten und erkämpft. Bereits im ersten Weltkrieg folgten erstmalig gemeinsame Aktionen von bürgerlichen und sozialistischen Aktivistinnen – ausgelöst durch eine Wahlrechtsreform im Deutschen Kaiserreich, die den Frauen das Wahlrecht vorenthielt. Diese Frauen luden zu Versammlungen ein, schrieben Petitionen an den Reichstag und veröffentlichten Flugblätter, um für das Stimmrecht zu kämpfen.

Nach jahrzehntelangem Kampf um die staatsbürgerliche Gleichstellung wurde dann am 12. November 1918, wenige Tage nach Ausrufung der Weimarer Republik am 9. November 1918, in Deutschland das Frauenwahlrecht gesetzlich verankert und trat am 30. November 1918 mit dem Reichswahlgesetz endgültig in Kraft. Das Stimmrecht ist Grundlage für die Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen und Männern.

Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein. Das entspricht einem Frauenanteil von knapp neun Prozent.

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