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Pressemitteilung 304/2019

28.08.2019

Land muss rechtlichen Rahmen für Wasser-Untersuchungen schaffen – Gesundheitsamt sieht keine unmittelbare Gefahr durch Keime in der Lahn

Marburg-Biedenkopf – Die Ergebnisse der vom Hessischen Rundfunk initiierten Untersuchung von Fließgewässern auf multiresistente Erreger (MRE) sind interessant und das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf nimmt die vorliegenden Informationen auch ernst. Klar wird aber auch, dass das Land jetzt einen rechtlichen Rahmen schaffen muss, um den Gesundheitsämtern oder den Wasserbehörden auf breiter Basis Handlungsmöglichkeiten zu geben, wenn es nach Einschätzung des Landes eine Notwendigkeit hierzu gibt.

Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, innerhalb der per Gesetz definierten Aufgaben tätig zu werden. Das Gesundheitsamt ist demnach unter anderem für die Kontrolle und Überwachung des Trinkwassers und von Badegewässern (Badeseen, Schwimmbäder etc.) zuständig. Die Untere Wasserbehörde hingegen ist für die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit von Gewässern zuständig, nicht für hygienische Fragestellungen.

Ohne rechtlichen Rahmen hat der Kreis nur eingeschränkte Sanktions- oder Eingriffsmöglichkeiten, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Eine konkrete Gefährdung liegt nach Einschätzung des Gesundheitsamtes derzeit aber nicht vor. Wenn das Land den rechtlichen, methodischen und finanziellen Rahmen schafft, kann der Kreis personelle und organisatorische Möglichkeiten auf den Weg bringen, um auch Fließgewässer wie die Lahn regelmäßig zu untersuchen.

In diesem Zusammenhang ist die Feststellung wichtig, dass Keime, darunter auch multiresistente Keime in der natürlichen Umwelt und der Lebenswelt der Menschen überall vorkommen: beispielsweise auf Türklinken, an den Handgriffen von Einkaufswagen, an der Haltestange im Bus, auf Geldmünzen oder auch in Fließgewässern.

Gesunde Menschen erkranken bei Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, Duschen nach dem Schwimmen) in der Regel allerdings nicht. Hierüber informiert insbesondere das MRE-Netz Mittelhessen, das für verschiedene Lebenslagen Hygieneempfehlungen ausspricht. Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind überall einem Infektionsrisiko ausgesetzt und werden von ihren Ärztinnen und Ärzten über besondere Verhaltensregeln im Alltag informiert.

Das Baden in Gewässern birgt immer auch grundsätzliche Risiken. Auch die Tatsache, dass Gewässer in der Nähe von Kläranlagen „Hot-Spots“, also Orte mit erhöhter Keimbelastung sind, ist nicht neu, ebenso wenig wie die grundsätzliche Empfehlung, in der Nähe von Kläranlagen nicht zu baden.

Fest steht: Es gibt keinen Anstieg der gemeldeten Fallzahlen zu multiresistenten Erregern oder damit zusammenhängende Erkrankungen. Es ist dem Gesundheitsamt auch kein Fall bekannt, indem es im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu einer Infektion durch einen in der Umwelt eingetragenen multiresistenten Erreger gekommen ist.

Wichtig wäre, dass der Hessische Rundfunk alle Untersuchungsergebnisse detailliert zugänglich macht, um differenziert bewerten und einschätzen zu können, ob eine reelle, konkrete Gefährdung besteht. Nach dem, was bisher bekannt ist, handelt es sich bei der Untersuchung des Hessischen Rundfunks um eine Momentaufnahme aus dem Monat Mai. Sie liefert erste Hinweise. Wichtig sind Antworten auf die Fragen, wo die Proben genau entnommen wurden, ob an mehreren Stellen Proben entnommen wurden, unter welchen Rahmenbedingungen die Probenentnahme stattfand oder etwa ob nur einmalig Proben entnommen wurden.

Jetzt nur auf Basis der bisher durch den Hessischen Rundfunk veröffentlichten Informationen und ohne tiefer gehende und systematische Untersuchungen Maßnahmen auf den Weg zu bringen – etwa ein generelles Badeverbot – wäre vorschneller Aktionismus.

Das Gesundheitsamt wird sich jetzt zeitnah mit den anderen Fachbehörden hausintern abstimmen und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

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